Finanzausschuss berät über Bericht zu Beratungsleistungen
Ministerien vergeben externe Gutachten mit einem Volumen von 30,7 Millionen Euro
Stuttgart. Die Ministerien des Landes Baden-Württemberg haben im Jahr 2022 insgesamt 611 externe Gutachten und Beratungsleistungen mit einem Volumen von 30,7 Millionen Euro vergeben. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Verringerung um rund 2,5 Millionen Euro. Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum 2018/2019 ist die Anzahl der externen Beratungsleistungen jedoch um zehn Prozent und das finanzielle Volumen für externe Beratungsleistungen um rund 50 Prozent gestiegen. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung über die Vergabe von externen Gutachten und Beratungsleistungen hervor, der am Donnerstag, 15. Juni 2023, im Finanzausschuss des Landtags beraten wurde, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir, mitteilte.
Dem Vorsitzenden zufolge habe das Staatsministerium ausgeführt, dass die Landesregierung bestrebt sei, externe Beratungsleistungen in Anzahl und finanziellem Volumen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. In allen Fällen, in denen eine Eigenerledigung möglich sei, solle auf externe Beratungsleistungen verzichtet werden. Allerdings könne oder müsse die Auftragsvergabe an Externe in Betracht kommen, wenn die Aufgabenerledigung zwingend sei und durch eigenes Personal nicht oder nicht in der notwendigen fachspezifischen Qualität in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich sei. Gleichzeitig hätten singuläre Ereignisse und insbesondere die Coronapandemie für teilweise starke Schwankungen gesorgt. So könne das im Vergleich zum letzten Bericht höhere finanzielle Volumen beispielsweise beim Sozialministerium zu einem großen Teil auf die Coronapandemie zurückgeführt werden.
Als Beispiel für die von der Landesregierung extern eingeholten Beratungsleistungen nannte der Vorsitzende insgesamt rund 40 Beratungen und Gutachten, die im Zusammenhang mit der Universitätsklinik Ulm vergeben wurden. Das Volumen für diese Leistungen belaufe sich auf insgesamt rund 3,7 Millionen Euro. Die eingeholte Beratung habe vor allem das Thema „Beratung PMI / Beratung zum Beteiligungserwerb RKU“ sowie steuerrechtliche und technische Beratungsleistungen beinhaltet.
Bei der Debatte in der Sitzung hätten Abgeordnete eine ganze Reihe an Nachfragen zu einzelnen Beratungsleistungen der Ministerien gehabt, die das Finanzministerium und andere Häuser beantwortet hätten. Außerdem sei darum gebeten worden, die Zahlen im Blick zu behalten, damit Anzahl und Volumen der Beratungsleistungen nicht weiter steigen, berichtete der Ausschussvorsitzende.
Laut Rivoir sind in der Auflistung für die Bereiche der Ministerien folgende Gesamtauftragssummen für das Jahr 2022 erfasst:
• Staatsministerium: 237.503 Euro (2021: 363.767 Euro)
• Innenministerium:10,4 Millionen Euro (2021: 4,4 Millionen Euro)
• Kultusministerium: 351.544 Euro (2021: 102.575 Euro)
• Justizministerium: 105.016 Euro (2021: 44.519 Euro)
• Finanzministerium: 1,36 Millionen Euro (2021: 3,48 Millionen Euro)
• Wirtschaftsministerium: 663.347 Euro (2021: 721.162 Euro)
• Ministerium für Ländlichen Raum: 691.666 Euro (2021: 453.297 Euro)
• Sozialministerium: 2,21 Millionen Euro (2021: 2,21 Millionen Euro)
• Umweltministerium: 777.249 Euro (2021: 308.517 Euro
• Verkehrsministerium: 3,36 Millionen Euro (2021: 5,02 Millionen Euro)
• Wissenschaftsministerium: 8,4 Millionen Euro (2021: 16,02 Millionen Euro)
• Ministerium für Landesentwicklung: 2,07 Millionen Euro (2021: 50.153 Euro)