In der Sitzung am 1. März 2023
Ausschuss für Wohnen berät über digitale Geodaten, Städtebauförderung und Wohnen in Denkmalgebäuden
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 1. März 2023, auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Bedeutung von Geoinformationen für die Digitalisierung der Verwaltung, der Städtebauförderung und dem Förderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal befasst. „Die Sitzung hat erneut deutlich gemacht, wie vielfältig und wichtig das Thema Landesentwicklung und Wohnen ist“, sagte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab.
Zunächst beriet das Gremium über die Nutzung von digitalen Geoinformationen. Im Geoportal Baden-Württemberg als zentraler Zugangsknoten werden alle bei Landesbehörden, Kreisen, Kommunen und darüber hinaus existierende Geodaten erschlossen. Das Datenangebot im Geoportal steigt stetig an und liegt mittlerweile bei mehr als 100.000 Datensätzen von Land und Kommunen. 90 Prozent der Datensätze betreffen kommunale Bebauungs- und Flächennutzungspläne. Zudem fließen kommunale Daten etwa im Bereich Umwelt, Vermessung oder Forst in zentrale Fachinformationssysteme von Landesbehörden ein. Die Geodaten würden zum Beispiel im Fall der Beantragung einer Grenzfeststellung, einer Flurstückszerlegung, einer Bau-, Baumfäll- oder Drohnenaufstiegsgenehmigung, einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder eines landwirtschaftlichen Förderantrags herangezogen und erleichterten die Bearbeitung der Verfahren erheblich, berichtete die Vorsitzende.
In der Sitzung hätten die Ausschussmitglieder und Ministerin Nicole Razavi (CDU), betont, dass Geodaten zentral für die Digitalisierung und die Zukunft des Landes seien. Behörden müssten sich genauso wie Unternehmen weiterentwickeln, um in einer immer digitaleren Welt mithalten zu können, so Razavi. Der Ausschuss habe sich erfreut gezeigt, dass in Baden-Württemberg Geodaten in vielen Bereichen digital erfasst und aufbereitet würden.
Die Regierung habe mitgeteilt, obwohl das Angebot an Geodatensätzen der öffentlichen Verwaltung stetig zunehme, sei eine Vielzahl von Geodaten noch nicht erschlossen. Insbesondere in den Bereichen Vermessung, Umwelt, Forst, Geologie, Statistik, Landes- und Regionalplanung seien die Daten digital verfügbar. Andere Fachbereiche und vor allem auch Kreise, Städte und Gemeinden, die kein spezialisiertes Personal mit geoinformationstechnischen Kompetenzen haben und über keine teure IT-Infrastruktur verfügen, könnten die erfassten Geodaten oft nicht oder nur schleppend einbringen. Teilweise bestünden auch Unsicherheiten bei der Einschätzung von Datenschutz und Sicherheitsrelevanz. Bei öffentlichen Unternehmen mit Infrastrukturaufgaben würden Datensätze häufig aufgrund entgegenstehender Geschäftsinteressen zurückgehalten.
Weiteres Thema in der Ausschusssitzung war die Städtebauförderung. Die Antragsteller hätten die seit 1971 bestehende Städtebauförderung als „eine Erfolgsgeschichte in Baden-Württemberg“ beschrieben. Sie helfe, Innenstädte und Ortskerne lebendig zu halten und verwirkliche die Gleichheit der Lebensbedingungen im Land. Auch die Landesregierung habe erklärt, dass sie der Städtebauförderung einen sehr hohen Stellenwert beimesse. So lege die Städtebauförderung seit mehr als 50 Jahren die Grundlagen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden, ihrer Infrastruktur und der Wirtschaft, fasste Staab die Ausführungen zusammen.
Von den 1.101 Kommunen im Land seien bisher 888 Städte und Gemeinden mit mindestens einer Sanierungsmaßnahme durch das Städtebauförderungsprogramm des Landes gefördert worden. Allein seit 2016 seien 33 Kommunen hinzugekommen, die in den Jahren zuvor noch keine Förderung erhalten hätten. Die Entwicklung des jährlichen Antragsvolumens bestätige das anhaltend große Interesse der Städte und Gemeinden im Land an der Städtebauförderung. Es sei von rund 666 Millionen Euro im Jahr 2016 auf rund 845 Millionen Euro im Jahr 2022 gestiegen. Die Städtebauförderung setze sich aus einer Reihe von Teilprogrammen zusammen. Dazu gehören zum Beispiel das Landessanierungsprogramm oder die Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und „Zukunft Stadtgrün“.
Außerdem befasste sich das Gremium mit dem im Mai 2022 gestarteten Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal. „Denkmale stellen nicht nur den reichen Schatz des historischen und kulturellen Erbes in Baden-Württemberg dar, sie bergen auch ein Potenzial an Wohnfläche“, sagte Christiane Staab. Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Förderprogramm ermuntere und unterstützte die Landesregierung die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden solle daher insbesondere die Aktivierung von leerstehenden, technischen und nicht mehr genutzten Kulturdenkmalen.
Im Rahmen des Sonderprogramms könnten zum einen Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau) unterstützt werden. Bis zu 20.000 Euro Förderung sei hier möglich. Zum anderen sei mit dem Sonderprogramm die Förderung sogenannter Leuchtturmprojekte bis zu einer Summe von 300.000 Euro möglich. Auch Gemeinden und Landkreise könnten das Sonderprogramm nutzen. Für entsprechende Maßnahmen (beispielsweise Information, Beratung, Veröffentlichung) erhielten diese bis zu 10.000 Euro, den sogenannten Multiplikatoren-Bonus.
Das im Mai 2022 gestartete Sonderprogramm sei in kürzester Zeit überzeichnet gewesen. Zum Antragsschluss Ende September 2022 seien über 140 Anfragen und Anträge zum Sonderprogramm eingegangen. Bislang seien rund 2,3 Millionen Euro für insgesamt sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Projekte freigegeben worden. Zu den geförderten Leuchtturmprojekten gehören zum Beispiel ein Kornspeicher von 1606 in Hausach, ein ehemaliges Pfarrhaus von 1744 in Weinsberg oder ein Bahnwärterhäuschen in Lauffen am Neckar.
Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ sei ursprünglich mit einem Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ausgestattet gewesen. Im Staatshaushaltsplan 2023/2024 seien zusätzlich je 320.000 Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt worden, berichtete die Ausschussvorsitzende.