In der Sitzung am 15. März 2023
Innenausschuss diskutiert Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und anderer Vorschriften
Stuttgart. Über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlrechts hat der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. März 2023, beraten. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger, mitgeteilt. „Nach intensiver Diskussion hat der Ausschuss beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen“, so der Ausschussvorsitzende. In der Sitzung wurde auch über zwei Anträge der SPD-Fraktion diskutiert, die der Ausschuss jedoch abgelehnt habe.
Nach einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung diskutierten die Ausschussmitglieder weiter über die Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften. Insbesondere sollen Jugendliche bereits ab 16 Jahren auch das passive Wahlrecht für kommunale Gremienwahlen erhalten. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, junge Menschen in die Kommunalpolitik einzubinden und die Repräsentanz Gleichaltriger in den kommunalen Gremien zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen wohnungslose Menschen auch bei kommunalen Wahlen aktiv und passiv wahlberechtigt werden, wenn sie seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Wahlgebiet haben. Außerdem sollen die geltenden Altersgrenzen für die Kandidatinnen und Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen entfallen. Der Gesetzentwurf sieht damit vor, das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin von 25 auf 18 Jahre abzusenken und die Höchstgrenze für die Wählbarkeit sowie die Ruhestandsaltersgrenze entfallen zu lassen. Nach dem Gesetzesvorhaben der Landesregierung soll zudem bei einem möglichen zweiten Wahlgang einer Bürgermeisterwahl eine Stichwahl statt wie bisher eine Neuwahl stattfinden.
Wie der Ausschusssitzende berichtete, habe sich die SPD-Fraktion in einem Änderungsantrag gegen die Einführung einer solchen Stichwahl ausgesprochen. Die Regierungsfraktionen hätten dagegen betont, dass die Stichwahl eine bessere Möglichkeit zur Umsetzung des Wählerwillens sei. Die SPD-Fraktion habe in ihrem Antrag auch auf die Notwendigkeit einer Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister und Bürgermeisterinnen verwiesen, um eine Machtbegrenzung sicherstellen zu können.
Weiter diskutierten die Ausschussabgeordneten Hockenberger zufolge einen Entschließungsantrag der SPD. Mit dem Antrag solle erreicht werden, dass Adressen von kommunalen Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen nicht auf dem Stimmzettel öffentlich bekannt gemacht werden, um sie vor Über- und Angriffen an ihrer Wohnanschrift zu schützen. Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, betonten die Regierungsfraktionen die Bedeutsamkeit, Mandatsträger und Mandatsträgerinnen gegen Hass und Hetze zu schützen. Zugleich hätten sie darauf verwiesen, die Reihenfolge zur Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen einzuhalten. So sei bereits im Koalitionsvertrag ein Prüfantrag diesbezüglich festgelegt, berichtete Hockenberger.
Der nicht öffentlichen Sitzung war eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf vorausgegangen. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hatte Sachverständige und kommunale Vertreter zu einer Stellungnahme eingeladen. So äußerten sich Steffen Jäger (Präsident des baden-württembergischen Gemeindetags), Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg), Dr. Edgar Wunder (Vorsitzender des baden-württembergischen Landesverbands von Mehr Demokratie e. V.) sowie Prof. Dr. Peter Kothe (Präsident des AnwaltsVerbands Baden-Württemberg) zu dem geplanten Gesetzesvorhaben.