Im Bildungsausschuss:
Chancen und Risiken von ChatGPT an Schulen und Hochschulen thematisiert
Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. März 2023, auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion über den richtigen Umgang mit Künstlichen Intelligenz (KI)-Anwendungen wie ChatGPT an Schulen und Hochschulen beraten. Das hat die Vorsitzende Petra Häffner (Grüne) mitgeteilt.
In ihrem Fragenkatalog an das Kultusministerium erkundigten sich die Antragsteller, wie die Landesregierung die Anwendungspotenziale und Gefahren von ChatGPT im schulischen Bereich beurteilt und ob die Ausbreitung von Text-KIs Konsequenzen bei der Anpassung von Lehr- und Prüfungsformaten nach sich ziehe. Auch der potenzielle Missbrauch von Künstlichen Intelligenzen wie ChatGPT, indem Schülerinnen und Schüler sowie möglicherweise auch Lehrkräfte Aufgaben und Lösungen unreflektiert übernehmen, sei Häffner zufolge angesprochen worden.
KI-Anwendungen wie ChatGPT könnten an allgemein bildenden und beruflichen Schulen als Lerngegenstand für den Bereich Künstliche Intelligenz dienen, etwa in den Fächern Ethik, Philosophie oder Informatik und Informationstechnik, gab Häffner die Ausführungen des Ministeriums wieder. Bei der Unterrichtsvorbereitung sehe es das Kultusministerium hingegen nicht als zielführend an, eine KI-Anwendung über die Ideenfindung oder das adaptive Bereitstellen von Übungsaufgaben hinaus zu verwenden. In der pädagogischen Arbeit seien neben dem Lerngegenstand viele weitere komplexe Faktoren zu berücksichtigen. An Hochschulen könnten KI-Anwendungen die Lehre, Prüfungen und auch den Prozess der Recherche und des akademischen Schreibens verändern. Der Einsatz von KI-Tools bedeute aber, dass in Lehrveranstaltungen der Fokus noch stärker auf kritisches Denken und das Reflektieren von Texten gelegt werden müsse.
Bezüglich KI-fokussierter Fortbildungen für Lehrkräfte habe das Kultusministerium darauf verwiesen, dass 2021 das Landesfachteam Künstliche Intelligenz gegründet worden sei, um die Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich auszubauen. Zudem böten das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) sowie das Landesmedienzentrum (LMZ) Fortbildungsveranstaltungen an. Lehrkräfte würden über eine eigene Informationsseite des Kultusministeriums sowie über Messenger Threema auf mögliche Informations- und Fortbildungsangebote hingewiesen, berichtete Häffner.
Die Nutzung von ChatGPT durch Schülerinnen und Schüler solle und könne nicht generell unterbunden oder verboten werden, sowie auch ein generelles Verbot von KI-Tools an Hochschulen vom Wissenschaftsministerium als nicht zielführend erachtet werde. „KI-Anwendungen werden auch zukünftig unseren Alltag begleiten und es ist die Aufgabe von Schule, Schülerinnen und Schüler über diese Technologie aufzuklären“, fasste Häffner die Ausführungen vonseiten des Kultusministeriums abschließend zusammen. Der Ausschuss habe sich mit der Beantwortung des Antrags fraktionsübergreifend zufrieden gezeigt.