In der Sitzung am 18. Oktober:
Landwirtschaftsausschuss berät über Kälbertransporte ins Ausland
Stuttgart. Der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Oktober 2023, auf Antrag der SPD mit den Bedingungen von Kälbertransporten ins Ausland beschäftigt. Das hat der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne) mitgeteilt.
In ihrem Antrag zum Kälbertransport ins Ausland erfragten die Antragstellenden der SPD-Fraktion beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, wie viele Transporte nicht abgesetzter Kälber es aus Baden-Württemberg ins Ausland gebe und wie Verstöße gegen Transport- und Tierschutzvorschriften hier festzustellen seien. Der Transport sehr junger, nicht abgesetzter Kälber aus Milchviehbetrieben sei problematisch, da die erforderliche Versorgung während des Transports kaum sichergestellt werden könne. Zudem stellte der Antrag Fragen nach Maßnahmen zur Reduktion von Kälbertransporten generell, wie Hahn darlegte.
Sowohl die Anzahl der Transporte ins Ausland als auch die Anzahl der transportierten Kälber hätten sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verringert, gab der Ausschussvorsitzende die Ausführungen von Ministeriumsseite wieder. 2021 seien noch 45 Transporte mit 9.216 nicht abgesetzten Kälbern aus Baden-Württemberg abgefertigt worden, 2022 nur noch 16 Transporte mit 3.572 Kälbern. Im Jahr 2023 seien es bislang neun Transporte mit 1.983 Kälbern gewesen. Das Ministerium wies Hahn zufolge darauf hin, dass die EU-Berichterstattung zu den bei Rindertransporten durchgeführten Kontrollen keine Differenzierung im Hinblick auf Kälbertransporte vorsehe. Die Verstöße gegen Transport- und Tierschutzvorschriften im Zusammenhang mit Rindertransporten seien rückläufig. Auf Nachfrage des Ministeriums seien aus den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe für das laufende Jahr bei Unterwegskontrollen von Transporten keine Verstöße gemeldet worden, in Tübingen und Freiburg habe es wenige Einzelfälle gegeben, zu denen allerdings auch Dokumentationsmängel oder Mängel beim Fahrzeug gehörten.
Das Ministerium habe in seiner Antwort betont, dass regelmäßige, stichprobenhafte, nichtdiskriminierende Kontrollen von Tiertransporten während der Beförderung stattfänden. Das Ziel sei, dass lange Beförderungen von Kälbern aus Baden-Württemberg künftig nur mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die nach Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Institutes über die technischen Voraussetzungen für Langstreckentransporte verfügen, so Hahn weiter. Auf europäischer Ebene habe die EU-Kommission angekündigt, die EU-Rechtsvorschriften zum Tierschutz zu überarbeiten.