In der Sitzung am 24. April 2024:
Innenausschuss berät über Strukturen sowie Verbindungen zwischen „Identitärer Bewegung“ und AfD
Stuttgart. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. April 2024, mit den Strukturen der „Identitären Bewegung“ (IB) sowie den Verbindungen der Organisation zur Alternative für Deutschland bzw. zur Jungen Alternative für Deutschland befasst. Laut Innenministerium bestehen zwischen IB und AfD inhaltliche und personelle Verbindungen. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger, mit.
Der Ausschuss hat Hockenberger zufolge auf Antrag der Grünen-Fraktion zunächst über die „Identitäre Bewegung“ und ihre Anhängerschaft in Baden-Württemberg beraten. Laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) würden der „Identitären Bewegung“ im Südwesten rund 100 Personen zugeordnet, vor allem junge Männer bis ca. 35 Jahre. Anhand der Wohnsitze der bekannten Anhänger ließen sich keine besonderen örtlichen Schwerpunkte innerhalb Baden-Württembergs feststellen. Als regionale Aktionsschwerpunkte der Gruppe für das vergangene Jahr seien allerdings der Regierungsbezirk Tübingen sowie der Raum Stuttgart auszumachen.
Zudem sei es Hockenberger zufolge um Verbindungen der IB zu anderen Gruppierungen und zur AfD gegangen. So habe das Innenministerium mitgeteilt, dass die Regionalgruppe „Identitäre Bewegung Schwaben“ seit Herbst 2023 unter der Bezeichnung „Reconquista 21“ auftrete. Andere Ortgruppen wie „Kesselrevolte“, „Teck-Patrioten“ und „Festung Ulm“ entfalteten derzeit kaum bzw. keine Aktivitäten und dürften in der Regionalgruppe „Reconquista 21“ aufgegangen sein. Auch zu dem im Jahr 2017 gegründeten „Schwäbischen Kulturverein e.V.“ in Konstanz gebe es Verbindungen. Zum Zeitpunkt der Gründung seien mindestens fünf der sieben Gründungsmitglieder Aktivisten der „Identitären Bewegung Schwaben“ gewesen.
Zwischen der „Identitären Bewegung“ und den baden-württembergischen Landesverbänden der Jungen Alternative (JA) bzw. der Alternative für Deutschland seien laut Innenministerium inhaltliche Verbindungen festzustellen, zum Beispiel beim Thema „Remigration“. So habe sich beispielsweise die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg im August 2023 auf Instagram mit einer Aktion der „Identitären Bewegung Schwaben“, die sich gegen durch Migranten begangene sexuelle Übergriffe in Freibädern wandte, solidarisiert.
Die personellen Verbindungen beschränkten sich auf einzelne Personen, die Kontakt miteinander pflegten. Darüber hinaus seien im Hinblick auf das Teilnehmerfeld von Veranstaltungen auch Überschneidungen von IB und dem Landesverband der JA bzw. der AfD bekannt. Beispielsweise hätten im vergangenen Jahr Mitglieder der „Identitären Bewegung Schwaben“ an Diskussionsveranstaltungen und „Stammtischen“ des Landesverbands der JA teilgenommen, bei denen auch Bundestagsabgeordnete der AfD anwesend gewesen seien. Zudem sei in der Vergangenheit immer wieder festgestellt worden, dass Mitglieder der „Identitären Bewegung“ und des baden-württembergischen Landesverbands der JA bzw. der AfD an den gleichen Veranstaltungen teilnahmen, so zum Beispiel bei einer Versammlung der „Jungen Alternative“ am 22. Oktober 2023 in Ludwigsburg anlässlich einer Kinderbuchlesung.
Nach Angaben des Vorsitzenden beriet der Ausschuss zudem auf Antrag der CDU-Fraktion über den Antrag „AfD – nur ein rechtsextremistischer Verdachtsfall?“ Den Antragstellern zufolge seien die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auch in Baden-Württemberg äußere sich die AfD laut Verfassungsschutz in Teilen migrationskritisch. Diese Haltung scheine vom Landesverband zumindest in Teilen unterstützt zu werden.
Wie das Ministerium berichtete, führe das Landesamt für Verfassungsschutz die jeweiligen Landesverbände von AfD und JA als Beobachtungsobjekte (Verdachtsfälle). Eine Einstufung einer Organisation als Beobachtungsobjekt entfalte in erster Linie im Innenverhältnis des LfV Wirkung, etwa mit Blick auf die rechtliche Zulässigkeit der für die Beobachtung zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel. Bei einem Verdachtsfall sei der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in rechtlich engeren Grenzen zulässig als bei einer gesichert extremistischen Bestrebung, fasste Hockenberger die Ausführungen zusammen.
Auch in diesem Antrag sei es um die Frage von personellen Verbindungen gegangen. Ein Beispiel sei ein Instagram-Posting des Landesverbands der JA vom 22. Mai 2023, aus dem hervorgehe, dass eine Führungsfigur der baden-württembergischen IB an einem Treffen des baden-württembergischen Landesverbands der JA mit dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion teilgenommen habe.