Im Verkehrsausschuss
Debatte über Beschleunigungspakt und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags
Stuttgart. Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. April 2024, mit dem sogenannten Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern sowie mit den jüngsten Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags befasst. Ein weiteres Thema war nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Rüdiger Klos (AfD) die Berücksichtigung regionaler Betriebshöfe bei Ausschreibungen und Vergaben im öffentlichen Personennahverkehr.
Mit dem im vergangenen November beschlossenen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern befasste sich der Ausschuss auf Antrag der CDU. Sie wollte in Erfahrung bringen, wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen sei. Das zuständige Staatsministerium wies im Einvernehmen mit weiteren Ministerien auf die im Rahmen des Pakts eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hin, die am 19. Januar erstmals getagt habe. Dort seien noch keine inhaltlichen Entscheidungen getroffen worden.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden erklärte ein Mitarbeiter des Staatsministeriums in der Sitzung, dass erste Ergebnisse voraussichtlich im Rahmen der Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler in kommenden Juni vorgelegt werden sollen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) habe bekräftigt, dass das Land Verkehrsvorhaben in eigener Verantwortlichkeit bereits beschleunige, wo immer dies möglich sei, so Klos. Die CDU habe den Antrag für nicht erledigt erklärt, da wesentliche Fragen noch nicht beantwortet seien. Der Minister habe zugesagt, spätestens nach der Konferenz im Juni Rede und Antwort zu stehen.
Die Berücksichtigung regionaler Betriebshöfe bei Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Leistungen am Beispiel des Personennahverkehrs thematisierte der Ausschuss auf Antrag der FDP/DVP. Die Liberalen wollten wissen, inwiefern es im Rahmen von Ausschreibungen sowohl im Bus- wie auch Schienenverkehr möglich ist, das Vorhandensein eines oder mehrerer Betriebshöfe im näheren Umkreis der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen zur Bedingung zu machen. Wenn dies gegeben sei, bestehe bei technischen Problemen die Möglichkeit einer schnelleren Reparatur oder eines Fahrzeugersatzes.
Aus der Antwort des Verkehrsministeriums geht hervor, dass öffentliche Auftraggeber neben dem grundsätzlichen Vorhandensein eines Betriebshofs auch einen bestimmten Umkreis vorgeben können, in dem dieser zu liegen hat. Es dürfe aber grundsätzlich kein Umkreis für einen Betriebshof gewählt werden, bei welchem von vornherein absehbar ist, dass nur ein Bewerber dort einen Betriebshof vorhalten könnte, sodass die anderen Bewerber von vornherein die Vertragspflicht nicht erbringen könnten.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden erklärte Minister Hermann auf Nachfrage der FDP/DVP, dass Ministerium empfehle den für den Busverkehr zuständigen Kommunen, bei Ausschreibungen die Erreichbarkeit von Betriebshöfen zu berücksichtigen. Dies sei aber Sache der Kommunen, nicht des Landes. Das Land werde in seiner Zuständigkeit künftig verstärkt entsprechende Vorgaben für den Schienenverkehr machen und versuche schon jetzt, wie jüngst in Pforzheim, auch selbst Betriebswerkstätten für Schienenfahrzeuge zu übernehmen, wenn sich die Gelegenheit biete. Gute erreichbare Werkstätten in einem Umkreis von möglichst deutlich unter 100 Kilometern seien essentiell für funktionsfähigen Schienenverkehr, habe der Minister erklärt, so Klos. Die Liberalen hätten dem beigepflichtet.
Auf Antrag der Grünen behandelte der Ausschuss die Empfehlungen des jüngsten Verkehrsgerichtstags (VGT) in Goslar. Darunter auch die Empfehlung, Fahrzeuge einzuziehen, die bei strafbaren Trunkenheitsfahrten genutzt worden sind. In der Praxis werde sich ein Vollzug schon deshalb als schwierig erweisen, da viele Fahrzeuge nicht nur einen, sondern mehrere Eigner haben, antwortete das Verkehrsministerium im Einvernehmen mit weiteren Ministerien. Wie der Ausschussvorsitzende berichtete, habe der Verkehrsminister in der Sitzung aber grundsätzlich Sympathie für ein härteres Vorgehen gegen Straftäter gezeigt und in diesem Zusammenhang auf das Vorbild der Schweiz verwiesen.
Hermann habe zudem signalisiert, er werde Pläne zur Errichtung einer Meldestelle für Bagatellunfälle mit Sachschaden befürworten, wie ebenfalls vom VGT empfohlen. Dort könnten sich Unfallverursacher registrieren lassen. Dies könne die bestehende Warte- und Auskunftspflicht nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuches (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bürgernah und zeitgemäß ergänzen.