Im Sozialausschuss:
Quorum für Landespflegekammer wohl nicht erreicht
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Februar 2024, auf einen gemeinsamen Antrag der SPD- und der FDP/DVP-Fraktion hin über Probleme beim Registrierungsverfahren zur Einrichtung der Pflegekammer Baden-Württemberg öffentlich beraten. Das hat der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD) mitgeteilt. „Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hat im Ausschuss dargelegt, dass das benötigte Quorum von 60 Prozent nach ersten Schätzungen gar nicht erreicht wurde“, berichtete Wahl, „die Landespflegekammer wird damit nach jetzigem Kenntnisstand nicht eingerichtet.“
Die Antragstellenden wollten vom Sozialministerium unter anderem wissen, welche technischen und organisatorischen Mängel im Registrierungsverfahren bei der Einrichtung der Pflegekammer aufgetreten seien. Zudem ging es im Ausschuss um das Errichtungsquorum. SPD und FDP kritisierten, dass die Landesregierung keine Aufhebung oder Verlängerung der Frist über den 23. Februar 2024 hinaus in Betracht gezogen habe. Sie hatten eine Fristverlängerung bis zum 30. April 2024 gefordert, um auch Pflegekräften, die von Registrierungsproblemen betroffen waren, zu ermöglichen, am Quorum teilzunehmen, berichtete Wahl. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder registriert wurden. Für das 60-Prozent-Quorum zählen nur Registrierungen, bei denen keine Einwendung erhoben wurde. Erheben mehr als 40 Prozent der Pflichtmitglieder eine Einwendung innerhalb der Frist, wird keine Pflegekammer errichtet.
Sozialminister Lucha skizzierte im Gremium den aktuellen Stand nach Ablauf der gesetzten Einwendungsfrist. Es zeichne sich belastbar ab, dass das gesetzte Quorum für die Pflegekammer nicht erreicht werde, man könne das zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht offiziell verkünden. „Der Gründungsausschuss konnte in fast allen Fällen bei den Registrierungsproblemen Abhilfe schaffen“, so Lucha. „Das Verfahren war komplex, es wurden 120.000 Pflegekräfte im Land angeschrieben. Mit dem Quorum von 60 Prozent haben wir uns selbst eine hohe Hürde gesetzt und die Gegnerschaft der Pflegekammer sehr ernst genommen.“ Von allen kontaktierten Personen habe es in rund 11.000 Fällen Probleme gegeben, die in 8.000 Fällen behoben werden konnten. Dabei habe es sich vor allem um technische Übertragungsfehler, Probleme im Meldesystem wegen gleicher Nachnamen oder Umlaute und Doppelversendungen gehandelt. Die circa 3.000 Rücksendungen wegen fehlender Adressdaten seien aus dem Quorum herausgerechnet worden, um Verfahrensfehler auszuschließen, so der Minister.
Vonseiten der Fraktionen Grüne und CDU wurde im Ausschuss unterstrichen, das Quorum sei nach wie vor der richtige Weg für die Einrichtung der Pflegekammer Baden-Württemberg gewesen, das Endergebnis werde so akzeptiert, wie es ausfalle. Das Verfahren sei demokratisch abgelaufen. SPD und FDP betonten hingegen, das Widerspruchsverfahren und die technischen Mängel seien aus ihrer Sicht problematisch für die Einrichtung einer Pflegekammer. Ein Verfahren, das die ausdrückliche Zustimmung der Pflegekräfte ersuche, sei besser geeignet. Es müsse bei einer so wichtigen und langfristigen Angelegenheit sichergestellt werden, dass das Verfahren transparent ablaufe.
Auch die inhaltlichen Befürchtungen der Opposition im Hinblick auf die Einrichtung einer Pflegekammer parallel zu den Gewerkschaften hätten sich bestätigt, so die SPD. „Fraktionsübergreifend war sich der Ausschuss einig, dass die politischen Aufgaben in der Pflege in Baden-Württemberg unabhängig vom Ergebnis des Quorums groß bleiben. Die Stärkung der Pflege muss unser aller Ziel sein“, sagte Florian Wahl abschließend.