In der Sitzung am 10. Juli
Ausschuss für Landesentwicklung lehnt Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ ab
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich seiner Sitzung am Mittwoch, 10. Juli 2024, mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ befasst. Nach einer inhaltlichen Beratung beschloss das Gremium, dem Plenum zu empfehlen, den Volksantrag abzulehnen. Das teilte die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU) mit. Weitere Themen in der Ausschusssitzung waren unter anderem das Kompetenzzentrum Wohnen BW, Junges Wohnen, die Novelle des Landesplanungsgesetzes und die Eigentumsförderung.
Nach Angaben Staabs haben auch der Verkehrsausschusses, der Wirtschaftsausschusses, der Innenausschuss, der Landwirtschaftsausschuss und der Umweltausschuss den Volksantrag abgelehnt. In der Sitzung am Mittwoch habe es fraktionsübergreifend Einigkeit gegeben, dass der Volksantrag nicht zielführend sei. Die Fraktion Grüne habe ausgeführt, dass die Ansprüche an die Fläche vielfältig seien, was sich auch in der öffentlichen Anhörung im Juni gezeigt habe. Dort seien vielfältige Meinungen vorgetragen worden. Die CDU-Fraktion habe erklärt, die Zukunftsfähigkeit und der Wohlstand des Landes dürften nicht gegen andere Interessen ausgespielt werden. Allen Beteiligten sei wichtig, dass Fläche ein kostbares und begrenztes Gut sei. Die SPD habe darauf hingewiesen, dass die Kommunen Teil der Lösung seien. Ihnen müssten die benötigten Werkzeuge an die Hand gegeben werden. Die Fraktion FDP/DVP habe erläutert, der Volksantrag sei tief von Misstrauen geprägt. Die AfD-Fraktion habe den Volksantrag als fernab der Realität bezeichnet.
Weiteres Thema in der Ausschusssitzung war Staab zufolge auf Antrag der Grünen-Fraktion das Kompetenzzentrum Wohnen BW, welches ein Bestandteil der Wohnraumoffensive ist und Städte und Gemeinden bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum berät, unterstützt und fördert. Kernelemente des Kompetenzzentrums seien der Prämienkatalog sowie das Förderprogramm „Bezahlbar Wohnen – Beratung für Kommunen“. Nach Auskunft des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen habe sich das Kompetenzzentrum seit Einführung im Jahr 2020 etabliert. Bislang hätten 40 Kommunen die Basisberatung in Anspruch genommen. Auch die niederschwelligen Förderangebote des Prämienkatalogs entfalteten positive Wirkung vor Ort. Sie würden von den Kommunen sehr gut angenommen. Seit Einführung der Wiedervermietungsprämie im Juli 2020 seien 471 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 555.699,44 Euro bewilligt worden. Zudem hätten seit der Einführung im April 2023 bereits 24 Beratungsprämien mit einem Volumen in Höhe von 9.600 Euro gewährt werden können, fasste Staab die Ausführungen zusammen.
Auf Antrag der Fraktion SPD beriet der Ausschuss nochmals über das Thema „Junges Wohnen – Auszubildendenwohnen – Mitarbeiterwohnen“. Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres den Ländern im Rahmen des Sonderprogramms „Junges Wohnen“ insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 62,5 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Die Antragsteller hätten nun u.a. nach dem Stand des Förderprogramms „Junges Wohnen – Wohnheimplätze für Auszubildende“ gefragt, welches im Februar 2024 durch das Ministerium veröffentlicht worden sei. Förderfähig seien danach investive Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neubau, Ausbau oder Umnutzung. Das damit gestartete Interessenbekundungsverfahren sei bis Ende April 2024 gelaufen. Zu dem Förderaufruf habe es über 100 inhaltliche Anfragen gegeben, die zum Teil in Interessenbekundungen mündeten. Insgesamt seien dem Ministerium 74 Interessenbekundungen mit insgesamt rund 3.300 Plätzen zugegangen. Die Bekundungen würden derzeit geprüft.
Zudem befasste sich das Gremium Staab zufolge auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit der geplanten Novelle des Landesplanungsgesetzes. Die Antragsteller hätten kritisiert, dass der Gesetzentwurf trotz der Ressortfreigabe dem Parlament noch nicht zur Abstimmung vorgelegt worden sei. Außerdem befürchte die Fraktion, dass dadurch auch die Reform des Landesentwicklungsplans in den Rückstand gerate. Das Ministerium habe geantwortet, dass zu Fragen zum Ablauf von Abstimmungsprozessen im Vorfeld der Ministerratsbefassung nicht Stellung genommen werde, da sie dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen und als laufendes Regierungshandeln dem parlamentarischen Fragerecht entzogen seien. Die Landesregierung sei stets bestrebt, ein zielstrebiges und kompaktes Verfahren zur Erstellung von Regelungen durchzuführen. Da noch kein Beschluss des Ministerrats zur Freigabe eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes für das offizielle Anhörungsverfahren gefasst worden sei, seien dementsprechend bisher keine Verbände hierzu angehört worden.
Weitere Themen in der Ausschusssitzung waren auf Antrag der SPD-Fraktion die Eigentumsförderung sowie ein Bericht des Umweltministeriums nach § 32 Absatz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.