In der Sitzung am 14. März 2024:
Verkehrsausschuss befasst sich mit der Zukunft der Mobilitätsgarantie und Umweltzone Stuttgart
Stuttgart. Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. März 2024, unter anderem mit der Zukunft der Mobilitätsgarantie, einem Antrag der SPD-Fraktion sowie auf Antrag der FDP/DVP mit der Umweltzone Stuttgart befasst. Das hat der Vorsitzende Rüdiger Klos (AfD) mitgeteilt.
Klos zufolge hätten die Antragsteller angegeben, dass Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag den Menschen im Land eine Mobilitätsgarantie bis 2026 versprochen hätten. Dieses Versprechen hätte der Verkehrsminister in einem Interview „kassiert“. Der Antrag solle nun die Konsequenzen für Fahrgäste und Partner beim ÖPNV sowie die Folgen für weitere Ziele und Versprechen der Landesregierung beleuchten.
Aus den Antworten des Ministeriums gehe hervor, dass die Umsetzung bis 2026 nicht erreicht werden könne. „Der Landesregierung ist es wichtig, realistische Ziele zu setzen“, gab Klos Ausführungen des Ministeriums wieder. Fahrermangel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die nicht vorhersehbare Energiekrise und die kurzfristig erforderliche Finanzierung des Deutschlandtickets seien einige Gründe warum die Finanzierung der Mobilitätsgarantie nicht bereits zum Doppelhaushalt 2023/2024 erfolgt sei. Aus systemischen Gründen könne die Mobilitätsgarantie nicht in einem Schritt umgesetzt werden. Für die Umsetzung sei ein stufenweiser Einstieg in die Finanzierung erforderlich, das Land befinde sich derzeit in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden. Aktuell werden Details zur konkreten Ausgestaltung der Mobilitätsgarantie diskutiert und berechnet. Der Ausbau des ÖPNV sei eines von zehn Handlungsfeldern der ÖPNV-Strategie 2030, berichtete Klos. Durch die Einführung des Deutschlandtickets sei bereits ein wesentlicher Baustein umgesetzt worden.
Auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion hat sich der Verkehrsausschuss auch mit der Umweltzone Stuttgart befasst. In einigen Städten in Baden-Württemberg seien Umweltzonen aufgehoben worden, weil die Einhaltung der Grenzwerte gesichert gewesen wäre. Obwohl die Messergebnisse auch in Stuttgart deutlich unter den Grenzwerten gelegen hätten, gelte die Umweltzone Stuttgart bislang weiter. „Der Ausschuss hat sich intensiv mit dem Thema befasst“, so Rüdiger Klos. Es habe Einigkeit darüber bestanden, dass die Fahrverbote aufgehoben werden könnten, wenn klar ist, dass die Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden. Das Ministerium habe die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gebeten, die Grenzkonzentrationen zu ermitteln, bei denen die Umweltzone aufgehoben werden könnte und die Grenzwerteinhaltung sicher zu erwarten sei. Dies sei derzeit in Bearbeitung. „Der Ausschuss hat einvernehmlich beschlossen, den Beschlussantrag, die Umweltzone Stuttgart aufzuheben, in der nächsten Sitzung nochmals aufzurufen, wenn bis dahin die Werte vorliegen“, fasste Klos die Beratungen zusammen.