In der Sitzung am 24. Oktober 2024:
Petitionsausschuss befasst sich mit Eingabe zur Weiterbildung von Ärzten bezüglich der Erkrankung Nesselsucht
Stuttgart. Mit einer Petition, die die Weiterbildung von Ärzten bezüglich der Erkrankung Nesselsucht sowie die Berücksichtigung von Nesselsucht im Medizinstudium fordert, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Oktober 2024, befasst. Das hat der Vorsitzende, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt. „Es ist wichtig, dass wir immer wieder die Aufmerksamkeit auf komplexe Krankheitsbilder und den Leidensdruck vieler Betroffener lenken“, so Marwein.
Die Petentin, die in der gemeinnützig anerkannten Patientenorganisation „Urtikaria-Helden gUG“ engagiert ist, fordert im Nachgang zu einem auf Bundesebene eingereichten und abgeschlossenen Petitionsverfahren die Befassung mit ihrem Anliegen auf Landesebene. Hier vorrangig unter dem Aspekt der ärztlichen Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die Hauterkrankung Urtikaria (Nesselsucht). Die Erkrankung müsse ernst genommen werden und bereits während des medizinischen Studiums eine größere Rolle spielen. Eine bessere medizinische Versorgung in diesem Bereich sei unerlässlich, so die Petentin, um Patientinnen und Patienten besser aufklären zu können und zeitnah die richtige Diagnose zu stellen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssten über aktuelle Behandlungsmöglichkeiten besser informiert sein. Überdies habe die Petentin moniert, dass es aus ihrer Sicht immer noch unüblich sei, dass im Falle nachgewiesener schwerer Verläufe der Erkrankung der Grad der Behinderung angemessen erhöht werde.
Das Sozialministerium habe in seiner Stellungnahme dargelegt, so Thomas Marwein, dass im aktuell bekannten Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung spezifische Inhalte, die das Krankheitsbild Urtikaria betreffen, stärkere Detailtiefe erlangen. So solle etwa der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) Version 2.0 in der zukünftigen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte verankert werden, inklusive Kapitel IV „Erkrankungen“, Rubrik „Haut, Hautanhang, Schleimhaut“. Überdies sei das Krankheitsbild Urtikaria auch ausdrücklich in der Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Baden-Württemberg genannt. Im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung könnten mit der Zusatzweiterbildung „Allergologie“ Kenntnisse über allergische Erkrankungen an der Haut erworben werden, die Symptomatik, Genetik/Epigenetik, Differentialdiagnose und Therapieoptionen umfassen.
Die Komplexität von Krankheitsbildern und die damit einhergehenden unbestreitbaren Schwierigkeiten bei der Bewertung des Grades der Behinderung erfordere die Berücksichtigung vieler unterschiedlicher Faktoren, gab Marwein die Erläuterungen des Ministeriums wieder. Bei schweren chronischen, sich über Jahre hinziehenden Verläufen sei ein Grad der Behinderung von 40 bis 50 oder über 50 möglich. In mittlerweile regelmäßig durchgeführten Schulungen für die Bewertung des Grades der Behinderung aufgrund Urtikaria werde darauf hingewiesen. Die Schulungen seien im Fortbildungscurriculum des Ärztlichen Dienstes des Regierungspräsidiums Stuttgart in Baden-Württemberg für versorgungsmedizinische Gutachterinnen und Gutachter vorgesehen.
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, auf die Situation erkrankter Menschen aufmerksam zu machen“, betonte der Vorsitzende. Es sei nicht wirklich ein Defizit in der Aus- und Weiterbildung zu erkennen. Gleichwohl müsse wohl mehr in die Erforschung des Krankheitsbildes investiert werden, um Betroffenen nicht nur eine Diagnose, sondern auch Hilfen an die Hand zu geben. „Der Petitionsausschuss hat die Materialüberweisung an die Regierung einstimmig beschlossen“, so Marwein abschließend.