In der Sitzung am 26. September 2024:
Petitionsausschuss befasst sich mit Eingabe zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes
Stuttgart. Mit einer Petition, die die Aufnahme eines Rauchverbots auf öffentlichen Kinderspielplätzen in das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) fordert, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. September 2024, befasst. Das hat der Vorsitzende, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt. „Ein Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen ist grundsätzlich zu befürworten“, betonte Marwein. „Der Petitionsausschuss hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Eingabe zur Erwägung an die Regierung zu überweisen. Wir gehen davon aus, dass dieser Punkt bei der derzeitig anstehenden Novellierung des Gesetzes Berücksichtigung findet.“
Die Petentin habe darauf hingewiesen, dass neben den Gefahren, welche für Kinder durch das Passivrauchen auf Kinderspielplätzen bestehen würde, es auch Gefahren im Zusammenhang mit weggeworfenen Zigarettenstummeln geben würde. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration habe die Rechtslage erläutert. Die im LNRSchG normierten Rauchverbote würden sich, bis auf wenige Ausnahmen, auf den Innenbereich beziehen und berücksichtigten den Außenbereich nicht. So habe das LNRSchG das Ziel, dass in Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen, in Jugendhäusern, in Tageseinrichtungen für Kinder, in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gaststätten nicht geraucht wird. Die Regelungen sollten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens dienen.
Das Rauchen auf öffentlichen Kinderspielplätzen sei tatsächlich in der aktuellen Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes nicht geregelt. Derzeit werde seitens der Landesregierung eine Novellierung des LNRSchG angedacht, gab Marwein die Ausführungen des Ministeriums wieder. Die angedachte Novellierung werde durch eine sog. dialogische Bürgerbeteiligung begleitet. Gegebenenfalls erforderliche Anpassungen, die dem Schutz der Bevölkerung und insbesondere von Kindern und Jugendlichen dienen, würden, ohne dem Bürgerbeteiligungsverfahren und dem sich anschließenden parlamentarischen Verfahren vorzugreifen, angemessen berücksichtigt, habe das Ministerium versichert.