Petitionen
Es ist ein Recht, das allen zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.
Um solche Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss. Als Anwalt der Bittenden bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Nähere Hinweise zum Petitionsverfahren finden Sie in der Petitionshilfe.
Für Eingaben an den Landtag gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Anliegen schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Ihre Eingabe können Sie schriftlich per Post oder per Fax einreichen. Der Brief muss Ihre vollständige Anschrift enthalten und persönlich unterschrieben sein. Eingaben sind zu richten an:
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Fax: 0711 2063 142540
Eine Petition kann auch online eingereicht werden.