Ab sofort gilt 3G bei Gremiensitzungen des Landtags

Stuttgart. Bei Gremiensitzungen des Landtags gilt ab sofort die 3G-Regelung. Das hat das Präsidium des Landtags auf Vorschlag von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) in seiner Sitzung am Dienstag, 30. November 2021, beschlossen. „Abgeordnete, die ihren 3G-Status nicht offenlegen wollen, müssen bei Plenarsitzungen in einem abgetrennten Bereich auf der Besuchertribüne Platz nehmen“, erklärte Aras. Die Teilnahme an Ausschusssitzungen sei diesen Abgeordneten nur noch per Videokonferenz möglich.  

Für Gremiensitzungen des Landtags bestehe bislang keine 3G-Pflicht. Auch die aktuelle Corona-Verordnung enthalte dazu keine Regelungen, sagte die Landtagspräsidentin in der Sitzung am Dienstagabend. Angesichts der jüngsten Verschärfung der Corona-Lage müsse das Parlament aber jetzt ein Zeichen setzen. Sie habe deshalb dem Präsidium vorgeschlagen, unbeschränkten Zutritt zu den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse nur noch solchen Abgeordneten zu gewähren, die geimpft, genesen oder getestet sind. 

Aras kündigte an, dass es an den Eingängen zum Plenarsaal und zu den Sitzungssälen Kontrollen geben werde. Wer keinen Nachweis im Sinne der 3G-Regelung erbringe, könne Plenarsitzungen nur noch von einem abgetrennten Bereich auf der Besuchertribüne aus verfolgen. Zudem werde diesen Abgeordneten der Zutritt zu Ausschusssitzungen verwehrt. Ihnen bleibe dann die Zuschaltung über das Videokonferenzsystem des Landtags.