Änderung des Abgeordnetengesetzes
Ständiger Ausschuss gibt grünes Licht für neues Verfahren zur Anpassung der Diäten Stuttgart. Die steuerpflichtige Entschädigung der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg soll ab 2006 jeweils zum 1. Juli eines Jahres durch Anwendung eines so genannten Indexierungsverfahrens an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat am heutigen Donnerstag, 29. September 2005, mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP den Ständigen Ausschuss passiert. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mit. Endgültig abgestimmt wird über die Änderung des Abgeordnetengesetzes in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch, 05. Oktober 2005. Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und GRÜNE hatten sich in der Sitzung des Ständigen Ausschusses allerdings gegen eine Verabschiedung des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt gewandt, weil sie den Bericht der vom Landtagspräsidenten eingesetzten Diätenkommission abwarten wollen. Wie der Ausschussvorsitzende ausführte, legt nach der bisherigen Diätenregelung der Landtagspräsident jährlich zum 1. Mai einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung vor, über den der Landtag zu beraten und zu entscheiden hat. Die künftige Verfahrensweise lehne sich an die in Bayern seit rund zehn Jahren bewährte Praxis an. So solle die steuerpflichtige Entschädigung ab 2006 jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden. Maßstab hierfür solle ein Durchschnittswert sein, der sich aus der jährlichen Einkommensentwicklung der Angestellten und Arbeiter in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie aus der Einkommensentwicklung der Beamten errechnet. Der Durchschnittswert werde vom Statistischen Landesamt ermittelt und dem Präsidenten des Landtags rechtzeitig zum 1. April eines jeden Jahres mitgeteilt. Eine entsprechende Verfahrensweise solle zur Anpassung der Kostenpauschalen an die Kosten- und Preisentwicklung eingeführt werden. Die steuerpflichtige Grundentschädigung liegt in Baden-Württemberg nach Angaben des Ausschussvorsitzenden derzeit bei monatlich 4.750 Euro. „Vergleicht man Größe und Kosten der Landesparlamente in Deutschland, dann muss man feststellen, dass der Landtag von Baden-Württemberg mit Kosten von 3,77 Euro pro Einwohner das günstigste Landesparlament ist“, so Mack abschließend.