Änderung des Landeskrankenhausgesetzes geplant:

Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, Transplantationsbeauftragte zu bestellen Stuttgart. Noch vor der Sommerpause soll im Landtag ein Gesetzentwurf eingebracht werden, wonach Krankenhäuser zur Bestellung eines Transplantationsbeauftragten verpflichtet werden. Dies teilte der Vorsitzende des Sozialausschusses, der CDU-Abgeordnete Franz Wieser, am Donnerstag, 26. Juni 2003, in Stuttgart mit. Laut Wieser zielt die angestrebte Änderung des Landeskrankenhausgesetzes darauf ab, das Verständnis und die Akzeptanz der Organspende innerhalb der Krankenhäuser zu erhöhen und es den Krankenhäusern zu erleichtern, ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen und der entsprechenden Koordinierungsstelle potenzielle Organspender mitzuteilen. Dadurch soll die Zahl der transplantierten Organe gesteigert werden. Nur die gesetzliche Einführung von Transplantationsbeauftragten ermögliche es, diese Personen mit einer eigenständigen Position und einem konkreten Aufgabenprofil fest zu installieren und so eine auf Dauer angelegte Verbesserung bei der Bereitstellung von Spenderorganen zu erreichen. Der Ausschussvorsitzende betonte, in anderen Bundesländern, insbesondere Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, habe die Einführung der Pflicht zur Bestellung von Transplantationsbeauftragten zu höheren Organspendezahlen geführt. Nach Auffassung Wiesers verdient der Gesetzentwurf des Sozialministeriums auch aus diesem Grund Unterstützung.