Agrarförderung in Baden-Württemberg

Stuttgart. Mit der Förderung der Landwirtschaft in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft auf seiner Sitzung am Mittwoch, 18. November 2009, auseinandergesetzt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte, erfolgte die Beratung anlässlich eines einschlägigen CDU-Antrags. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wird die Landwirtschaft in Baden-Württemberg im Rahmen der beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gefördert. Zur ersten Säule gehörten zum einen die Gemeinsamen Marktordnungen, die darauf abzielten, die Märkte zu stabilisieren, um den Landwirten ein verlässliches Einkommen zu garantieren; zum anderen die von der produzierten Menge weitgehend unabhängigen Direktzahlungen an die Landwirte, die zur Kompensation für Preissenkungen bei landwirtschaftlichen Produkten eingeführt worden seien. Die erste Säule werde über den „Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft“ (EGFL) in vollem Umfang von der EU finanziert. Im Haushaltsjahr 2008 seien so 421 Millionen Euro nach Baden-Württemberg geflossen. Die zweite Säule der GAP bildet laut Traub der ländliche Raum, dessen Entwicklung vorangebracht werden soll. In Baden-Württemberg werde die zweite Säule durch den „Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden Württemberg 2007 bis 2013“ (MEPL II) umgesetzt, der die wichtigsten Förderprogramme zusammenfasse. Ziel des MEPL II sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, unter anderem durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). Zudem sollten Umwelt und Landschaft gefördert werden, etwa durch den Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA). Schließlich ziele der MEPL II darauf ab, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen, beispielhaft sei hier das „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) zu nennen. Der Finanzplan des „Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden Württemberg 2007 bis 2013“ habe im siebenjährigen Förderzeitraum ein Volumen von 1,79 Milliarden Euro und werde von der EU und dem Land kofinanziert. Der Anteil der EU in Höhe von 610,7 Millionen Euro stamme aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Baden-Württemberg bestreite seinen Anteil in Höhe von 1,18 Milliarden Euro aus Landesmitteln sowie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2003 seien die Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt und an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften gebunden worden, so der Ausschussvorsitzende. Überdies seien die Mittel für Direktzahlungen in der ersten Säule gekürzt und in die zweite Säule umgeschichtet worden, um die Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken. Schließlich stünden in der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 wegen der Kürzungen der EU-Mittel in der zweiten Säule weniger Fördermittel zur Verfügung, erklärte Traub abschließend.