Anhörung im Wirtschaftsausschuss:

Verbände beklagen schlechte Rahmenbedingungen für Wohnungsbau Stuttgart. Die seit Jahren anhaltende negative Entwicklung der Wohnungsbautätigkeit in Baden-Württemberg hat sich 2001 nochmals fortgesetzt und zu einem Rückgang der Baufreigaben um 18,7 Prozent geführt. Wurden im Jahr 1994 noch 100.716 Wohnungen bezugsfertig, waren dies im Jahr 2001 nur noch 42.429. Dies geht aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2003 der Landesregierung hervor, auf dessen Grundlage am gestrigen Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Landtags eine Anhörung der kommunalen Landesverbände, der Verbände der Wohnungsunternehmen, der Arbeitsgemeinschaft der Bausparkassen, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverbände sowie des Verbandes der Mietervereine stattfand. Wie die Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, am Donnerstag, 21. November 2002, mitteilte, wurden von nahezu allen Organisationen vor allem auf Bundesebene bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau gefordert, da sich der Abwärtstrend fortsetzt. Nach Meinung der Experten besteht für Baden-Württemberg ein jährlicher Bedarf von 50.000 neu zu bauenden Wohnungen. Laut Netzhammer wurde von den Verbänden ausdrücklich begrüßt, dass im Bereich der Eigentumsförderung des Landes ein absoluter Förderschwerpunkt bei Familien mit Kindern vorgesehen ist und dass in Groß- und in Universitätsstädten der Mietwohnungsbau einen Fördervorrang bekommt. Begrüßt wurden auch das Programm „Attraktive Innenstadt“ sowie die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Altbau. Kritisch äußerten sich die Organisationen zu den Plänen der Bundesregierung, „die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau durch den Abbau von Subventionen und Steuervorteilen zu verschlechtern“. In diesem Zusammenhang richteten sie an die Landesregierung den Appell, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Eigenheimzulage für Familien mit mindestens zwei Kindern denselben Subventionswert behalten soll wie bisher. Auch die degressive Abschreibung müsse bestehen bleiben, damit der Wohnungsbau für Investoren weiterhin eine sinnvolle Alternative zu anderen Anlageformen darstelle, gerade auch im Blick auf die Errichtung von Mietwohnungen. Darüber hinaus baten die Verbände um ein Veto gegen eine weitere Verschärfung der Besteuerung von Wertzuwächsen beim Verkauf fremd genutzter Immobilien. Im Übrigen müsse die Bundesregierung den verlängerten Abschreibungszeitraum für bestandserhaltende Modernisierungsmaßnahmen wieder einführen, um Schwarzarbeit zu verhindern und dem Mittelstand Steueranreize zu verschaffen. „In der Anhörung ist deutlich geworden“, resümierte die Ausschussvorsitzende, „dass die im Landeswohnungsbauprogramm eingestellten Mittel die vom Bund verursachten Verschlechterungen keinesfalls kompensieren können. Das Land kann nur versuchen, das Schlimmste zu verhindern.“