Antrag einstimmig beschlossen

Vorstoß im Ständigen Ausschuss: Tätigkeit von Sterbehilfe-Organisationen unter Strafe stellen Stuttgart. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene für ein gesetzliches Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung einsetzen. Diese Forderung enthält ein gemeinsamer Antrag von CDU- und FDP/DVP-Fraktion, den der Ständige Ausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Februar 2008, einstimmig beschlossen hat. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, wird die Landesregierung außerdem ersucht, dieses Thema im Rahmen der nächsten Beratungen auf Bundesebene wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. „Die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung widerspricht dem humanistischen Weltbild unserer Gesellschaft und darf nicht zulässig sein“, erklärte Mack. Eine Degradierung des menschlichen Lebens zu einer Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen gegen Bezahlung übernommen werde, sei menschenverachtend und bedürfe der gesellschaftlichen Ächtung. „Wir brauchen ein Verbot der geschäftsmäßigen Tötung“, betonte der Ausschussvorsitzende. Die Geschäftspraktiken der in der Schweiz ansässigen Organisation Dignitas, die auch in Deutschland ein Büro unterhalte, seien unerträglich. „Gerade als Nachbarland sollte Baden-Württemberg initiativ werden“, so Mack abschließend.