Antrag im Schulausschuss findet einhellige Zustimmung
Schulkindergärten in freier Trägerschaft weiterhin nach gleichen Grundsätzen fördern Stuttgart. Die Landesregierung soll weiterhin dafür Sorge tragen, dass Schulkindergärten in freier Trägerschaft, unabhängig davon, ob sie einer Heimsonderschule in freier Trägerschaft angegliedert sind oder nicht, nach gleichen Grundsätzen gefördert werden. Diese Forderung enthält ein Änderungsantrag, den der Schulausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 14. November 2007, im Rahmen der Beratung einer einschlägigen SPD-Initiative einstimmig beschlossen hat. Nach den Worten des Ausschussvorsitzenden, des SPD-Abgeordneten Norbert Zeller, ist damit die Landesregierung künftig moralisch gebunden, private Schulkindergärten in freier Trägerschaft mit den allgemeinen öffentlichen Schulkindergärten gleichzustellen. „Damit entfällt eine Sorge der privaten Schulkindergärten bezüglich ihrer künftigen Finanzierung“, betonte Zeller. In diesen privaten Schulkindergärten würden körperlich und geistig behinderte, blinde und sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Kinder betreut.