Ausgabenpauschalierung durch neues Flüchtlingsaufnahmegesetz

Stuttgart. Das Aufnahme- und Ausgabenerstattungsverfahren für Flüchtlinge und Spätaussiedler soll durch Pauschalierung vereinfacht werden. Dies beschloss der Innenausschuss des Landtags mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP mehrheitlich. Wie der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jochen K. Kübler, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 11. Februar 2004, mitteilte, sollen mit der Vereinfachung der Ausgabenerstattungen des Landes der Verwaltungsaufwand reduziert und damit die Kosten gesenkt werden. Einwände und Bedenken von SPD und GRÜNEN, gerade in der medizinischen Betreuung der Flüchtlinge würde dies zu nicht vertretbaren unterschiedlichen Belastungen von Landkreisen und Kreisfreien Städten führen, wurden von den Regierungsfraktionen nicht geteilt. Teile des Gesetzes aus der Pauschalierung herauszunehmen, so auch bei den liegenschaftsbezogenen Leistungen, würden einer Verwaltungsvereinfachung und Kostensenkung entgegenstehen. Um möglichen Härtefällen in der Kostenentwicklung zu begegnen, wurde von der Landesregierung eine Überprüfung nach zwei Jahren zugesagt.