Ausschuss empfiehlt nach kontroverser Debatte, dem neuen Umweltverwaltungsrecht zuzustimmen

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, am Freitag, 10. Oktober 2014, mitteilte, stimmte die Ausschussmehrheit für den Gesetzentwurf der Landesregierung. Zuvor habe die CDU-Fraktion einen Antrag mit einer Reihe von Änderungen an dem Gesetzentwurf eingebracht. Diese Vorschläge seien jedoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Nach Angaben Müllers wurde der Gesetzesentwurf in dem Gremium kontrovers diskutiert. „Klärungsbedarf bestand vor allem bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt bei Vorhaben im Umweltbereich die Öffentlichkeit einbezogen werden soll“, führte der Ausschussvorsitzende aus. Die Landesregierung habe den Gesetzentwurf damit begründet, dass dieser die Regelungen zum Umweltverwaltungsrecht in einem einheitlichen Umweltverwaltungsgesetz zusammenfasse und mittels einer übersichtlicheren und schlanken Regelungstechnik auch für den juristischen Laien besser nutzbar mache. Darin seien sich alle Fraktionen einig gewesen. Ein weiteres Ziel sei es, die landesrechtlichen Bestimmungen für eine Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich und für eine offene Informationskultur auszubauen. So werde etwa für Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder Planfeststellung vorgeschrieben sei, eine grundsätzliche Verpflichtung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Wie Müller ausführte, wurde im Ausschuss unter anderem die Frage gestellt, ob Regelungen für Baden-Württemberg, die über die Vorschriften auf Bundes- und Europaebene hinausgingen, wirklich sinnvoll sind. Beim Thema einer früheren Einbeziehung der Öffentlichkeit sei darüber diskutiert worden, ob dies für Vorhaben dienlich sei oder die Situation vielmehr verschärfe. Die Opposition habe dabei die Auffassung vertreten, dass eine zusätzliche landesrechtliche und verpflichtende Regelung nicht notwendig sei, da bereits ausreichend Regelungen vorhanden seien. Öffentliche und private Investitionen sollten nicht weiter erschwert werden. Die Regierungsfraktionen hätten dagegen darauf verwiesen, dass das Gesetz eine Antwort auf Schwächen und Probleme der Vergangenheit sei; die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit sei notwendig, um die Akzeptanz der Bevölkerung bei Vorhaben zu erhalten.

Müller zufolge ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfs für Mittwoch, 15. Oktober 2014, vorgesehen. In Kraft treten solle das Gesetz am 1. Januar 2015.