Ausschuss erteilt Ausnahmegenehmigungen für zwei Minister wegen Zugehörigkeit zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen
Stuttgart. Mit Ausnahmegenehmigungen des Landtags, die für die Zugehörigkeit von Innenminister Heribert Rech und Wirtschaftsstaatssekretär Richard Drautz zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen erforderlich sind, hat sich der Ständige Ausschuss am heutigen Donnerstag, 26. Oktober 2006, auf Antrag der Landesregierung befasst. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, erteilte das Gremium diese Genehmigungen mit großer Mehrheit. Laut Mack soll die entsprechende Beschlussempfehlung in der Plenarsitzung am Donnerstag, 9. November 2006, verabschiedet werden, sodann werden die Ausnahmegenehmigungen wirksam. Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“. Die vom Ständigen Ausschuss genehmigten Mandate betreffen den Vorsitz von Innenminister Heribert Rech im Aufsichtsrat der Baden Airpark GmbH sowie die Mitgliedschaft von Wirtschaftsstaatssekretär Richard Drautz im Aufsichtsrat der Flughafen Stuttgart GmbH.