Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt 4. Nachtragsetat mit einem Umfang von 1,4 Milliarden Euro
Stuttgart. Mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von Grünen und SPD hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Landtags am Montag, 25. Juli 2011 den Vierten Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 1,42 Milliarden Euro beschlossen. Damit steigen die Einnahmen und Ausgaben um 3,9 Prozent, so dass sich das Gesamtvolumen des Landeshaushalts 2011 auf 36,76 Milliarden Euro beläuft. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mit. Insgesamt seien 20 Änderungsanträge behandelt worden, so Wolf. Die vier Anträge der CDU-Fraktion und die sieben Änderungsanträge der FDP/DVP-Fraktion hätten keine Mehrheit gefunden. Durch die vom Ausschuss verabschiedeten Änderungsanträge habe sich der Umfang des Nachtrags gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Landesregierung um 8 Millionen Euro erhöht. Umstritten im Ausschuss war nach Angaben dessen Vorsitzenden vor allem die Verwendung der Steuereinnahmen, die im Jahr 2011 laut Steuerschätzung vom vergangenen Mai auf netto mehr als 1 Milliarde Euro steigen. Die Opposition habe gefordert, diese Mehreinahmen zu verwenden, um die 810 Millionen Euro Nettoneuverschuldung aus dem dritten Nachtragshaushalt 2011 zu tilgen. Grüne und SPD hingegen setzten nur 250 Millionen Euro ein, um die Neuverschuldung auf 560 Millionen Euro zu senken. Weitere Mittel wolle die Regierung für den Abbau des Sanierungsstaus einsetzen. Ob die Schuldenaufnahme mit der Landeshaushaltsordnung in Einklang stehe, sei von Vertretern der Oppositionsfraktionen infrage gestellt worden, berichtete Guido Wolf. Von der im 4. Nachtragsentwurf vorgesehenen Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 560 Millionen Euro sollen nach Angaben Wolfs 151,9 Millionen Euro in konkreten Ausgabenansätzen etatisiert werden, um erste Investitionen bereits im Jahr 2011 beginnen zu können. Konkrete Projekte seien etwa im Krankenhausbereich, in Zentren für Psychiatrie und im Staatlichen Hochbau vorgesehen. Die Zuführung an die Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen betrage nunmehr 408 Millionen Euro und solle zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsstaus dienen. Der vierte Nachtragshaushalt umfasst zwangsläufige Mehrausgaben in einem Umfang von netto 166 Millionen Euro. Als Beispiele führte der Ausschussvorsitzende 40 Millionen Euro aufgrund von Tarif – und Besoldungserhöhungen, 27 Millionen Euro im Asylbereich, je 25 Millionen Euro aufgrund des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags und beim Versorgungsfonds sowie rund 10 Millionen Euro für rückwirkende Kostenerstattung an Kommunen für die Unterbringung von Schülern mit Behinderung. Aufgestockt werden die Mittel im Nachtragshaushalt für Krankheitsstellvertretungen im Schulbereich, für die Ausstattung der Polizei mit moderneren Fahrzeugen und zeitgemäßer Technik. „Der mit der Regierungsneubildung begründete Stellenzuwachs im Umfang von 180 Stellen wurde von den Oppositionsfraktionen in den meisten Fällen abgelehnt“, sagte der Ausschussvorsitzende. Neustellen mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ habe die Opposition jedoch teilweise zugestimmt. Die geplanten 100 neuen Stellen in der Steuerverwaltung, mit denen die Regierung mehr Steuergerechtigkeit herstellen und letztlich mehr Steuereinnahmen erreichen wolle, seien gegen das Votum der Opposition durchgesetzt worden.
„Bei allen unterschiedlichen Beurteilungen erfolgte die Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft doch sehr sachbezogen und zielorientiert“, resümierte Wolf. Die abschließende zweite und dritte Lesung des Nachtrags erfolge in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch, 27. Juli 2011.