Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur stimmt mehrheitlich gegen S21-Kündigungsgesetz

Stuttgart. Der Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur des Landtags hat das S21-Kündigungsgesetz auf seiner Sitzung am Mittwoch, 21. September 2011, mit großer Mehrheit abgelehnt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Rudolf Köberle, mitteilte, wurde die Beschlussempfehlung zur weiteren Befassung dem in dieser Angelegenheit federführenden Ständigen Ausschuss übermittelt. Laut Köberle wurde die Ablehnung unter anderem damit begründet, dass die Landesregierung nicht aus dem Projekt aussteigen könne, weil die Finanzierungsvereinbarung keine Kündigung vorsehe. Das von der Landesregierung vorgebrachte Argument eines Kündigungsrechts aufgrund vorgeblicher Kostensteigerungen sei im Ausschuss zurückgewiesen worden. Darüber hinaus sei kritisiert worden, dass der Gesetzentwurf keine detaillierteren Aussagen über die Ausstiegskosten enthalte. Diese könnten möglicherweise höher ausfallen, als der Anteil, den das Land für den Bau des Tiefbahnhofs bezahle.
Die Ausschussmehrheit habe zudem geltend gemacht, dass der Ausstieg aus Stuttgart 21 von großem Nachteil für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wäre, so der Ausschussvorsitzende. Investitionen in eine zukunftsgerichtete Infrastruktur blieben aus und das Vertrauen in die Verlässlichkeit parlamentarischer Entscheidungen könnte Schaden nehmen. Schließlich sei bemängelt worden, dass für eine Alternative zu Stuttgart 21 weder finanzielle Mittel noch sofort umsetzbare Pläne vorhanden seien, erklärte Köberle abschließend.