Ausschuss für Wohnen berät über Eckpunkte für Reform des Landesentwicklungsplans 

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich am Mittwoch, 13. Dezember 2023, in einer öffentlichen Sitzung mit der Reform des Landesentwicklungsplans (LEP) befasst. Zunächst stellte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), die Eckpunkte des neuen Plans vor. Im Anschluss befasste sich das Gremium auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit dem Stand mehrerer Gutachten zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans. Die Beratung der beiden Tagesordnungspunkte wurde auch per Livestream auf der Website des Landtags übertragen, teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab (CDU), mit.   

Nach Angaben der Vorsitzenden ist der Landeswicklungsplan ein rahmensetzendes Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung Baden-Württembergs. Er betrachtet verschiedene Bereiche wie Wohnen, Verkehr, Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft und legt fest, welche Flächen wie genutzt werden. Der aktuelle Plan stamme aus dem Jahr 2002 und müsse aufgrund zahlreicher Veränderungen in den vergangenen 20 Jahren neu ausgestaltet werden. Ministerin Razavi habe in der Ausschusssitzung ausgeführt, dass die Geschwindigkeit, in der Krisenereignisse auftreten, rasant zugenommen habe. Gleichzeitig stehe die Gesellschaft angesichts der Digitalisierung fast ausnahmslos aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, des Strukturwandels der Industrie, der demographischen Entwicklung, des Klimaschutzes und des bereits spürbaren Klimawandels vor großen Herausforderungen. Deshalb sei es wichtig und richtig, nach über 20 Jahren den Landesentwicklungsplan neu aufzustellen. Ziel sei, ein modernes Kursbuch für Baden-Württemberg zu schaffen.  

Nach Angaben der Vorsitzenden stellte die Ministerin in der Sitzung die Eckpunkte des neuen Landesentwicklungsplans vor. Demnach bestünden diese aus drei großen Handlungsfeldern. Erstens „In Stadt und Land verlässlich gut leben“ mit den Themenbereichen Daseinsvorsorge in guter Erreichbarkeit, attraktive und wohnortnahe Einzelhandelsangebote, Wohnraumentwicklung und Mobilität der Zukunft sowie Freizeit, Erholung und Tourismus. Zweitens „Wirtschaft stärken und Wohlstand sichern“ mit den Themenbereichen Entwicklung zukunftsfähiger Industrie- und Gewerbestandorte, Verkehr und digitale Infrastruktur, nachhaltige Energieversorgung, mineralisches Rohstoffmanagement und Kreislaufwirtschaft. Drittens „Freiraum schützen und an den Klimawandel anpassen“ u.a. mit den Bereichen Reduzierung des Flächenverbrauchs, Land- und Forstwirtschaft, Schutz vor Wasserextremen und Sicherung der Wasserversorgung. 

Razavi habe darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgestellten Punkten nicht um einen ersten Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans handele, sondern die Eckpunkte eine wichtige Diskussionsgrundlage darstellten. Mit dieser soll im kommenden Jahr mit den verschiedenen Ressorts, den Abgeordneten, der Öffentlichkeit, der Wirtschaft und anderen Institutionen in die Diskussion gegangen werden. Ziel sei es, dass – abhängig vom Verlauf der Diskussionen – Anfang 2025 ein erster Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans vorliege, sagte Christiane Staab.

Bei der anschließenden Debatte hätten Abgeordnete der Oppositionsfraktionen kritisiert, dass die Ministerin das Eckpunkte-Papier erst wenige Minuten vor Sitzungsbeginn den Abgeordneten vorgelegt habe, weshalb in der Sitzung keine inhaltliche Diskussion möglich sei. Die Fraktion FDP/DVP habe darum gebeten, dass künftig zuerst das Parlament informiert werde und Follower und Öffentlichkeit erst im Anschluss. Die SPD-Fraktion habe angekündigt, sich weiter in die Debatte einzubringen. Die AfD-Fraktion habe gefordert, eine inhaltliche Debatte im Ausschuss oder Plenum zu ermöglichen. Einig seien sich alle Fraktionen gewesen, dass es sich bei der Reform des Landesentwicklungsplans um eine Mammutaufgabe handele. Grüne und CDU hätten betont, dass es um nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit des Landes gehe. Alle Punkte müssten daher gründlich diskutiert werden. Mit der Erstellung der Eckpunkte sei der erste Schritt hin zum neuen LEP gemacht worden.    

Zudem befasste sich das Gremium nach Angaben der Vorsitzenden mit mehreren Gutachten zum Landesentwicklungsplan, die das Ministerium zur Vorbereitung der Reform in Auftrag gegeben habe. Die Antragsteller der Fraktion FDP/DVP hätten das Ministerium gefragt, welche konkrete Fragestellung bzw. welcher konkrete Prüfauftrag den Gutachten zugrunde liegen und wie die ersten Zwischenergebnisse aussehen, fasste Staab den Antrag der Fraktion zusammen. Der Vorsitzenden zufolge wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, zum Beispiel „Raumanalyse“, „Evaluation des geltenden Landesentwicklungsplans“, „Juristische Aspekte der Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme“ und „Einzelhandlungssteuerung im Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg“.  Das Ministerium habe beispielweise im Fall des Gutachtens „Raumanalyse“ geantwortet, dass das Erstellen einer umfassenden Raumanalyse eine notwendige Vorbedingung für die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans sei. Zu untersuchen sei, wie sich die grundlegenden Rahmenbedingungen für die raumstrukturelle Entwicklung in Baden-Württemberg und der Raum selbst seit dem Inkrafttreten des LEP von 2002 verändert hätten. Allein dieses Gutachten sei sehr komplex und in 20 Unterpunkte unterteilt. Das Ministerium habe erklärt, erste Zwischenergebnisse zu verschiedenen Gutachten lägen bereits vor. Erste Ideen daraus würden bereits jetzt in die Planungen zur Reform des LEP einfließen. Nach Auskunft des Ministeriums sollen die restlichen Gutachten im Lauf des Jahres 2024 abgeschlossen werden, berichtete die Ausschussvorsitzende.