Ausschuss für Wohnen berät über Überarbeitung des Landesentwicklungsplans

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. September 2021, auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit der von der Landesregierung angekündigten Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mitteilte, werden derzeit Schritte zur Umsetzung sowie das Zusammenspiel der rechtlichen Instrumente geprüft. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens könnten bislang jedoch keine verlässlichen Aussagen über die zeitlichen Abläufe getroffen werden.

Nach Angaben der Vorsitzenden teilte Ministerin Nicole Razavi mit, noch in diesem Jahr eine Auftaktveranstaltung für die Regionalverbände und Kommunalen Landesverbände abhalten zu wollen. Für die Überarbeitung des LEP werde qualifiziertes Personal benötigt, das derzeit gesucht werde. Die Anpassung des LEP an die gegenwärtigen Lebensverhältnisse habe fraktionsübergreifende Zustimmung erhalten, berichtete die Ausschussvorsitzende. Allerdings habe sich die Opposition mit den Antworten, insbesondere zum Zeitplan, nicht zufrieden gezeigt und angekündigt, weitere Anfragen zum LEP zu stellen. Die Ministerin wiederum habe zugesagt, im Lauf der Legislaturperiode regelmäßig über den aktuellen Stand berichten zu wollen.

Staab zufolge ist im Koalitionsvertrag der 17. Wahlperiode die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorgesehen. Mit der Neuaufstellung des LEP als Leitlinie und zentrales raumordnerisches Steuerungsinstrument entstehe die Möglichkeit, für Baden-Württemberg in Sachen Innovation, Wettbewerbsfähigkeit sowie Klimaschutz ein modernes Zukunftskonzept aufzulegen. Einige der zentralen Themen eines neuen LEP sollen neben dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Erhalt der Biodiversität, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschafts- und Wohnort, die Funktionserhaltung von Land- und Forstwirtschaft und die Bewahrung angemessener Gestaltungsmöglichkeiten für kommende Generationen sein. Der LEP ordne alle gesellschaftlichen Themen im Land und setze sie zueinander ins Verhältnis.   
Der bisherige Landesentwicklungsplan sei 20 Jahre alt. Die Fragen, wie wir leben und wie die Zukunft gestaltet werde, hätten sich seitdem grundlegend geändert, habe Razavi im Ausschuss berichtet. Daher müsse der LEP an aktuelle und künftige Entwicklungen angepasst werden. Die Ministerin habe dieses Vorhaben als „Mammutaufgabe“ bezeichnet. Das Ziel sei zwar, die Überarbeitung des LEP in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Aufgrund der enormen Komplexität und der Vielfalt des Landes könne das Projekt unter Umständen jedoch ein oder zwei Jahre länger dauern.

Im Zuge der Überarbeitung sei eine breitflächige mit einer über das formale Verfahren hinausgehenden Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Hierzu solle ein Format auferlegt werden, das allen Akteuren ein niederschwelliges Angebot mache, sich von Anfang an in den Erarbeitungsprozess einzubringen. Wie das Beteiligungsformat konkret ausgestaltet werde, sei in der Sitzung offengeblieben, sagte Staab. Aus der Regionalplanung oder auch den großen Infrastrukturprojekten gebe es allerdings Formate und Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung, die man in die Entwicklung des Beteiligungsverfahrens einbeziehen werde.