Ausschuss für Wohnen thematisiert Einzelhandel und Baulandmobilisierung

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Februar 2022, auf Antrag der FDP/DVP mit Einzelhandels- und Stadtentwicklungskonzepten sowie, auf Antrag der SPD, mit dem aktuellen Stand des Baulandmobilisierungsgesetzes in Baden-Württemberg befasst. „Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes bietet einen großen Rahmen, nun ist festzulegen, wie dieser Rahmen zu Baden-Württemberg passt“, betonte die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU) in der Sitzung.

Vonseiten der Antragsteller wurde Staab zufolge gefordert, alle Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes auch in Baden-Württemberg zu nutzen. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Mobilisierung von Bauland ermöglicht durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung unter anderem Erleichterungen für den Wohnungsbau, die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte, eine Erweiterung des Baugebots und schafft die Ermächtigung für eine Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten.

Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden Staab teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit, dass der Erlass einer Rechtsverordnung beim Vorkaufsrecht und beim Baugebot von Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg sowie zahlreichen Kommunen überwiegend positiv bewertet worden sei. Die Reaktion auf die Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten sei allerdings verhalten, da von den Kommunen hier überwiegend keine große Dringlichkeit gesehen werde. „Die von den Kommunen gewünschte Rechtsverordnung wird nach einer intensiven Vorbereitungsphase nun schnell umgesetzt, um den Städten und Gemeinden die nötigen Werkzeuge zu geben, den dringend notwendigen Wohnungsbau vorwärtszutreiben. Die Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen soll derzeit nicht zur Umsetzung kommen. Das Baulandmobilisierungsgesetz hat aber auch zusätzliche Erleichterungen geschaffen, die schon jetzt von den Kommunen verwendet werden können“, fasste die Ausschussvorsitzende abschließend zusammen.

Darüber hinaus erkundigte sich das Gremium auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion nach der geplanten Überprüfung des Gesetzes zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP). Nach dem GQP können sich private Eigentümer freiwillig zusammenschließen und Quartiersgemeinschaften bilden, die in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde Projekte zur Steigerung der Attraktivität des Quartiers durchführen. Bislang sei vom GQP kaum Gebrauch gemacht worden, Regierungsfraktionen und Opposition seien sich dementsprechend einig gewesen, dass eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes notwendig sei, berichtete Staab.

Aufgrund der verstärkten Herausforderungen für Einzelhandel und Innenstädte durch die Corona-Pandemie, Konkurrenz zum Online-Handel und geändertes Kundenverhalten wurden zudem kommunale, regionale und interkommunale Einzelhandelskonzepte, die Handhabung von kommunalen Gestaltungsbeiräten und mögliche Maßnahmen gegen Leerstand in Innenstädten im Ausschuss thematisiert. Die gegenwärtige Situation in den Innenstädten wurde laut Staab fraktionsübergreifend als stark besorgniserregend betrachtet. Fast alle Kommunen ab 10.000 Einwohnern verfügten über ein Einzelhandelskonzept, zahlreiche Städte und Gemeinden hätten zudem in Reaktion auf die Corona-Pandemie Konzepte zur Entwicklung der Innenstädte und zur Sicherung eines zukunftsfähigen Einzelhandels neu erstellt, gab die Ausschussvorsitzende die Antwort des Ministeriums wieder. Stärkstes Mittel zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität und der Attraktivität von Innenstädten sei weiterhin das Städtebauförderprogramm. Darüber hinaus seien in Baden-Württemberg insgesamt 46 kommunale Gestaltungsbeiräte eingerichtet worden, die die kommunalen Verwaltungen und die örtliche Politik bei wichtigen städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Planungen neutral beraten sollen. Die Arbeit der Gestaltungsbeiräte sei zum Großteil als hilfreich rückgemeldet worden.