Ausschussvorsitzender Scheuermann verwahrt sich gegen Vorwurf des Rechtsbruchs
Stuttgart. Gegen die von SPD und GRÜNEN erhobenen Vorwürfe, er verstoße gegen das Untersuchungsausschussgesetz des Landes, hat sich der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Atomaufsicht“ Winfried Scheuermann (CDU) ausdrücklich verwahrt. Wie Scheuermann am Mittwoch, 10. Juli 2002, in Stuttgart erklärte, sei die Auslegung des § 6 a Untersuchungsausschussgesetz, in dem das sogenannte Sitzungserzwingungsrecht der Ausschussminderheit geregelt wird, nicht eindeutig. „Wenn ein Gesetz unterschiedlich interpretiert werden kann, darf man bei den verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten nicht nach Belieben von Rechtsbruch sprechen“, sagte Scheuermann. Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine von der SPD-Fraktion an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gerichtete Aufforderung, am kommenden Freitag eine Sondersitzung mit Bundesumweltminister Trittin einzuberufen. Dieses Ansinnen hat das Gremium am Mittwoch, 10. Juli 2002, in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich abgelehnt.