Badische Landesbibliothek Karlsruhe muss keine zusätzlichen Stellen streichen

Stuttgart. Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe muss über den bereits festgelegten Stellenabbau hinaus keine weiteren Stellen streichen. Einen entsprechenden Vorschlag des Landesrechnungshofs hat der Finanzausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Mai 2010, nicht aufgegriffen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Ingo Rust (SPD) ein Bericht der Landesregierung über bereits erfolgte, geplante und mögliche Rationalisierungsmaßnahmen bei der Medienberatung der Badischen Landesbibliothek. Wie Rust ausführte, hat der Finanzausschuss die Regierung im April 2009 aufgefordert, bis 31. März 2010 zu berichten, wie über den bis zum Jahr 2025 vorgesehenen Stellenabbau von 13,9 Stellen hinaus weitere Rationalisierungen bei der Badischen Landesbibliothek erreicht werden können. Aus diesem inzwischen vorliegenden Bericht gehe etwa hervor, dass „tief greifende organisatorische Änderungen und technische Neuerungen“ stattgefunden hätten. Die Badische Landesbibliothek habe ein Rationalisierungsprojekt gestartet, berichtete Rust. Ziel sei und bleibe eine deutliche Steigerung der Zahl erstellter Katalogsätze pro Vollzeitarbeitskraft. Im Juli 2009 habe ein Optimierungsprozess begonnen, der ständig dokumentiert werde. Als Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen nannte Rust die Zusammenlegung von Fachteams und die Umstellung auf elektronische Geschäftsgänge. „Die Arbeitsvorgänge wurden so verbessert, dass eine Streichung von weiteren Stellen nicht sach- und zielgerecht wäre“, betonte der Ausschussvorsitzende. Von den vorgegebenen 13,9 Stellen seien bislang 7,1 abgebaut worden.
Mit Blick auf die mittelfristige Planung der Badischen Landesbibliothek wies Rust darauf hin, dass vorgesehen sei, durch Rationalisierungsprozesse freigesetzte Personalkapazitäten ab 2011 für Standarddienstleistungen zu verwenden, die an der Badischen Landesbibliothek bisher nur unzureichend oder überhaupt nicht erbracht worden seien. Hierzu zählten vor allem die Vermittlung von Informationskompetenz sowie die Digitalisierung der Alt- und Sonderbestände des Archiv- und Bibliotheksguts.