Beratungen zur Lockerung der Arbeitszeitgrenzen

Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. April 2017, mit einem FDP/DVP-Antrag zur Lockerung der Arbeitszeitgrenzen befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dr. Erik Schweickert, mitteilte, ging es insbesondere um den Entwurf „Arbeiten 4.0“, Sonderregelungen für Betriebe der Hotel- und Gaststättenbranche sowie Flexibilisierungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft. „Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes ist dringend notwendig, wir brauchen mehr Flexibilität“, betonte Dr. Schweickert.

In einem Tourismusland wie Baden-Württemberg sei es nachteilig, dass durch bürokratische Hürden diesen Branchen das Leben unnötig schwer gemacht werde, so der Ausschussvorsitzende. „Den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilisierungsforderungen der Arbeitgeber muss Rechnung getragen werden“, stellte Dr. Schweickert fest. Bundesministerin Nahles habe im Rahmen eines Diskussionsentwurfs des Weißbuches „Arbeiten 4.0“ angekündigt, in Experimentierräumen das Arbeitszeitrecht für Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien öffnen zu wollen. Möglich werden solle unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit und der Ruhezeit auf Initiative der Beschäftigten oder des Arbeitgebers. Die Impulse für eine Lockerung seien im Gremium grundsätzlich begrüßt worden, hob Dr. Schweickert hervor.

„Darüber hinaus müsste jedoch auch für nicht tarifgebundene Unternehmen mehr Flexibilität durch Betriebsvereinbarungen zugelassen werden“, gab Dr. Schweickert die mehrheitliche Auffassung des Gremiums wieder. Ein Beschlussantrag, der darauf abzielte, eine Bundesratsinitiative zu initiieren mit dem Ziel eines Bundesgesetzes zur Lockerung der Arbeitszeitgrenzen, das an die europäische Regelung angepasst ist, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festschreibt, sei lediglich durch die Antragsteller selbst unterstützt worden und habe somit keine Mehrheit gefunden.

Überdies habe sich das Gremium mit der künftigen Innovationspolitik beschäftigt, einem Antrag der FDP/DVP. Wie Dr. Schweickert ausführte, sei es Ziel der Landesregierung, Baden-Württemberg zum weltweiten Technologieführer bei intelligenten, ressourcensparenden und klimaschonenden Technologien zu machen. Die Einrichtung eines Innovationsrats 4.0, der sich unter Einbeziehung von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft mit Themen von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg befasst, sei vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.

Laut amtlicher Statistik waren im Jahr 2015 in Baden-Württemberg in den Wirtschaftszweigen „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“ sowie „Sonstiger Fahrzeugbau“ 340 Betriebe angesiedelt, die 228.044 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten. Dies wurde bei Beratungen des FDP/DVP-Antrags Transformation im Automobilbereich deutlich. Neue technische Möglichkeiten und Anforderungen würden die Automobilindustrie künftig weiter prägen. Eine durch das Fraunhofer ISI erarbeitete Studie hätte gefolgert, so Dr. Schweickert, dass in Baden-Württemberg eingespielte Wertschöpfungs- und Innovationsketten zwischen Herstellern und deren Zulieferern bestünden. „Die Landesregierung sieht Baden-Württemberg hier sehr gut aufgestellt und weltoffen positioniert“, fasste Dr. Schweickert die Ausführungen zusammen.

Derzeit befindet sich eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte des Bundes in Zusammenarbeit mit den Ländern in der Abstimmung. Der Wirtschaftsausschuss hat sich deshalb auch mit der bundeseinheitlichen Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge befasst. Dr. Schweickert zufolge seien Fragen von kommunaler Seite zum Stand des Verordnungsverfahrens und der Einschätzung der dort vorgesehenen Wertgrenzen beantwortet worden.