Beratungen zur Wohnraumförderung
Stuttgart. Das Thema Wohnraumförderung stand am Mittwoch, 15. Februar 2017, im Fokus der Beratungen des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dr. Erik Schweickert, mitteilte, wurden die Beiträge zu diesem Thema diskutiert, die vorher in einer öffentlichen Anhörung von zahlreichen Experten und Sachverständigen aus den Bereichen der Kommunen, der Banken und Bausparkassen, der Architekten, Wohnbauunternehmen, Mieter und Eigentümer gegeben wurden. „Diese Stellungnahmen haben wichtige Anregungen gebracht, wie die Wohnbaupolitik des Landes vor dem Hintergrund der neuen Förderrichtlinien optimiert werden kann“, so Dr. Schweickert.
Im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 werde nun die allgemeine soziale Förderung mit der Förderung für ausreichenden Wohnraum für geflüchtete Personen zusammengefasst, was begrüßt worden sei. Auf der von der zuständigen Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut initiierten „Wohnraumallianz“ lägen von allen Seiten große Erwartungen. Dies sei insbesondere bei den Themen deutlich geworden, die sich mit der Schaffung von mehr Wohnraum beschäftigten. Dies sei, so der Ausschussvorsitzende, eine entscheidende Zukunftsfrage für den Standort Baden-Württemberg.
Wie Dr. Schweickert erläuterte, würden in Baden-Württemberg rund 40.000 Wohnungen fehlen, für die zirka 1.200 ha Bauland benötigt würden. Ebenso gebe es zu wenig günstiges Bauland und das Bauen an sich sei zu teuer.
Die Frage der Zulässigkeit der mittelbaren Belegung im Rahmen des europäischen Rechts sei als wichtiger Punkt erwähnt worden, ebenso die Problematik mangelnder Möglichkeit für Flächenausweisungen für Wohnbauzwecke, die nicht nur die Kommunen beschäftige. In diesem Zusammenhang sei von mehreren Seiten eine eindeutige Haltung angesichts des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Erleichterung des Wohn- und Städtebaus angemahnt worden. Hier habe es zuletzt widersprüchliche Signale beim Abstimmungsverhalten zum Paragraph 13 b des Baugesetzbuches im Bundesrat, der ein beschleunigtes Verfahren bei der Bauleitplanung vorsehen soll, gegeben.
„In der internen Diskussion im Ausschuss ist deutlich geworden, dass dem Gremium die Erwartungen, die auf der Schaffung geeigneter gesetzlicher Grundlagen liegen, sehr bewusst sind. Das Thema Wohnbau wird den Landtag nicht nur in der Begleitung der Wohnraum-Allianz weiter intensiv beschäftigen, sondern unter anderem auch im Rahmen der zukünftigen Ausgestaltung der Höhe der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg“, fasste Dr. Schweickert abschließend zusammen.