Bericht im Wirtschaftsausschuss:

Kommunen können sich bei Ausschreibungen seit 8. Januar 2008 an neuen Wertgrenzen orientieren Stuttgart. Bei öffentlichen Ausschreibungen können sich die Kommunen Baden-Württembergs seit 8. Januar 2008 an neuen Wertgrenzen orientieren, ab denen sie ihre Aufträge künftig ausschreiben müssen. Vorgeschlagen hat diese Werte die von der Landesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe „Vergabepraxis der öffentlichen Hand“. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags wurde in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Januar 2008, von der Landesregierung darüber informiert, dass die Gemeindeprüfungsanstalt und die Rechtsaufsicht die empfohlenen Wertgrenzen seit 8. Januar 2008 bei ihren Prüfungen als Maßstab zugrunde legen. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mit. Nach Angaben Netzhammers wurden die bislang von der Gemeindeprüfungsanstalt angewandten Wertgrenzen auf Vorschlag der Arbeitsgruppe nahezu verdoppelt und wie folgt festgelegt: VOB-Bereich Freihändige Vergabe 20.000 Euro Beschränkte Ausschreibung: - Ausbaugewerke 40.000 Euro - Rohbau, Verkehrswegebau, Tiefbau 75.000 Euro - mit vorgeschaltetem überregionalen Teilnahmewettbewerb 100.000 Euro VOL-Bereich Freihändige Vergaben: 10.000 Euro Beschränkte Ausschreibung 40.000 Euro „Mit der Anhebung der Wertgrenzen wurde sowohl dem Wunsch der Kommunen als auch den Wünschen aus Handwerk und Mittelstand entsprochen“, erklärte Ausschussvorsitzende Netzhammer. Ein von der SPD im Wirtschaftsausschuss eingebrachter Eilantrag, die Vorschläge der Arbeitsgruppe rechtsverbindlich umzusetzen, habe sich durch die inzwischen erfolgte Umsetzung erledigt.