Chancengleichheit zwischen gemeindlicher und privater Wirtschaft

Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. November 2005, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zugestimmt. Einzelne Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN, die auf mehr Bürokratieabbau abzielten, fanden keine Zustimmung. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, sollen mit dieser gesetzlichen Reglung die Belange von Handwerk und Mittelstand im Spannungsfeld von Kommunal- und Privatwirtschaft weiter gestärkt werden. Gall weist weiter darauf hin, dass die Gemeinde vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung die Marktgegebenheiten im Hinblick auf Vorhandensein, Leistungsfähigkeit und Effizienz privater Anbieter zu prüfen und einen konkreten Vergleich zwischen der Leistungserbringung durch ein kommunales Unternehmen und durch einen privaten Anbieter durchzuführen hat. In diesen Leistungsvergleich können nur Dritte einbezogen werden, die die von der Kommune beabsichtige Leistung schon anbieten oder konkret dazu bereit sind. Neben dem Wirtschaftlichkeitsaspekt ist dabei auch die Qualität der Leistung zu berücksichtigen, wie etwa die mit ihr erreichte Versorgungsleistung, Versorgungssicherheit und Dauerhaftigkeit, darüber hinaus auch ihre sozialen und ökologischen Komponenten. Der Gemeinde kommt einerseits ein Beurteilungsspielraum zu, sie ist jedoch zugleich gehalten, dabei neben Chancen und Risiken auch die Auswirkungen eines etwaigen wirtschaftlichen Engagements für die örtliche betroffene mittelständische Wirtschaft einzubeziehen und ihre Entscheidung zu begründen.