Debatte über Förderung des Schienenverkehrs und Verbandsklagerecht
Stuttgart. Der Verkehrsausschuss hat sich in der Sitzung am Donnerstag, 18. Januar 2024, mit der aktuellen Förderung des Schienenverkehrs im Land, Zugbestellungen und Brückensanierungen beschäftigt. Ein weiteres Thema war nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Rüdiger Klos (AfD) der gerichtlich verfügte Baustopp für die zweite Gauchachtalbrücke in der Ortsumfahrung Döggingen im Zuge der B 31.
Mit dem Baustopp für die zweite Gauchachtalbrücke bei Döggingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) befasste sich der Verkehrsausschuss auf Antrag der AfD. Sie hatte einen umfangreichen Fragenkatalog an das Verkehrsministerium gerichtet und darin insbesondere thematisiert, dass der Baustopp im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim aufgrund einer Klage des Regionalverbands Südbaden des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) erzwungen wurde.
Wie der Ausschussvorsitzende Klos berichtete, habe die AfD in der Sitzung geltend gemacht, dass Klagen wie die des VCD-Teilverbands geeignet seien, den Wirtschaftsstandort zu schwächen. Der Baubeginn der Brücke verzögere sich vermutlich um drei Jahre, nicht nur um ein Jahr, wie in der Antwort des Ministeriums ausgeführt. Es sei bedenklich, dass die Klage eines vergleichsweise kleinen Verbands ein so wichtiges Infrastrukturprojekt, das viele Menschen betreffe, zumindest vorläufig stoppen könne. Es sei richtig und wichtig, dass sich im Rechtsstaat Bürger gegen Bauprojekte wehren können. Dass dies mit dem noch recht neuen Instrument des Verbandsklagerechts nun auch Verbänden zusteht, die gar nicht unmittelbar betroffen seien, sei aber problematisch, habe die AfD kritisiert, so Klos.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) habe erwidert, das Verbandsklagerecht ergebe sich aus dem Umwelt- und Naturschutzrecht. Es diene der Umsetzung von Vorgaben des internationalen und europäischen Rechts sowie der Aarhus-Konvention. Durch den Zugang zu Umweltinformationen, durch Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten werde der Umweltschutz insgesamt verbessert, habe der Minister erklärt, so der Ausschussvorsitzende. Weitere Wortmeldungen dazu habe es nicht gegeben.
Weitere Themen waren nach Angaben von Klos die Förderung des Schienenverkehrs (Antrag der Grünen) und Zugbestellungen (Antrag der FDP/DVP). Die Grünen hätten sich aufgrund der vom Ministerium vorgelegten Zahlen ebenso wie die CDU zufrieden gezeigt und geäußert, die Schienenförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sei ungeachtet des jüngsten Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts gesichert. Minister Hermann habe hervorgehoben, dass 2022 die Bundesfinanzhilfen an Baden-Württemberg rund 30 Prozent der bundesweit ausbezahlten Regionalisierungsmittel ausmachten, so der Ausschussvorsitzende. Dies entspreche unter allen Bundesländern dem größten Anteil, habe der Minister erklärt. Die SPD habe sich dafür ausgesprochen, das Land müsse Kommunen bei der Kofinanzierung von Schienenverkehrsprojekten stärker fördern.
Die Liberalen hätten in der Sitzung die Frage aufgeworfen, was das Land unternehme, um sich gegen Lieferschwierigkeiten bei Schienenfahrzeugen zu wappnen, so Klos. Gerade zum Start von Stuttgart 21 müsse sichergestellt sein, dass genügend Züge mit modernster Technik bereitstehen. Es sei nicht sicher, ob dies gelinge, habe auch die CDU geäußert. Wie der Ausschussvorsitzende weiter berichtete, habe der Minister erklärt, das Land Baden-Württemberg habe insgesamt 130 Doppelstockfahrzeuge für Stuttgart 21 und den Digitalen Knoten Stuttgart bestellt. Nach dem mit dem Hersteller vereinbarten Lieferplan seien bis Ende Dezember 2025 davon 80 Fahrzeuge zugelassen auszuliefern sowie die verbleibenden 50 Fahrzeuge bis spätestens Ende 2026. Man lasse sich ständig über den Stand der Produktion informieren. Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Schienenfahrzeugen hätten auch damit zu tun, dass es keine große Anbieterauswahl mehr gebe.
Auf Antrag der CDU diskutierte der Ausschuss zudem die Möglichkeit, bei der Brückensanierung auf Systeme zur nachträglichen Bauwerksverstärkung zurückzugreifen. Fraktionsübergreifend habe Einigkeit geherrscht, dass dies nur Sinn mache, wenn die so vorgenommene Sanierung wirtschaftlich sei, fasste der Ausschussvorsitzende Klos zusammen.