Den spezifischen Schutzbedürfnissen von Frauen und Minderjährigen wird Sorge getragen

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Dezember 2016, den SPD-Antrag „Verbesserungen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften auch in Baden-Württemberg umsetzen“ beraten. Dies hat der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer, mitgeteilt.

Wie Hinderer darlegte, sei der Antrag unter anderem damit begründet worden, dass weibliche und minderjährige Flüchtlinge nicht nur in den Krisenregionen ihrer Herkunftsländer, sondern auch in der Flüchtlingsunterbringung in Deutschland spezifischen Gefahren ausgeliefert seien. Deshalb seien ergänzende Konzepte zu deren Schutz auf den Weg gebracht worden. „Das Land setzt hierbei einen Schwerpunkt auf Beratung und Information, während sich der Bund auf bauliche Schutzmaßnahmen in der Flüchtlingsunterbringung, personelle Maßnahmen in der Flüchtlingsarbeit und Traumabewältigung sowie Schulungs- und Koordinierungsaufgaben konzentriert“, so der Vorsitzende.

Hinderer zufolge werden die weiblichen Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf möglichst in separaten Unterbringungsmöglichkeiten wie Einzelzimmern, Wohnungen oder abgetrennten Unterkunftsgebäuden untergebracht. Das Land unterhalte auch Erstaufnahmeeinrichtungen speziell für die Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personen.

Das im Februar 2016 auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket zum Schutz von weiblichen Flüchtlingen umfasse Informationsveranstaltungen in den Flüchtlingseinrichtungen zu den Rechten von Frauen und zum Hilfesystem im Land. Darüber hinaus sehe es Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen von Ehrenamtlichen und Personen, die im professionellen Kontext mit Flüchtlingsfrauen befasst sind, vor. Wie Rainer Hinderer weiter ausführte, sollten durch das Drei-Säulen-Programm der Bundesfamilienministerin Kommunen zur Einrichtung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften vergünstigte Investitionskredite erhalten.

Im Übrigen arbeite das Land derzeit an einer umfassenden Standortkonzeption für die Flüchtlingserstaufnahme. Dabei solle darauf geachtet werden, dass den spezifischen Schutzbedürfnissen von Frauen und Minderjährigen durch Beibehaltung und Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen und durch das Vorhalten ausreichender Unterbringungsplätze in speziellen Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Personen Sorge getragen werde.

Ein SPD-Änderungsantrag, der unter anderem darauf abzielte, den Schutz von Frauen, die als Flüchtlinge nach Baden-Württemberg gekommen sind, als gesondertes Problem mit Handlungsbedarf in den Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen aufzunehmen, habe indes im Gremium keine Mehrheit gefunden, so der Vorsitzende.