Die letzte Lebensphase medizinisch gut versorgt und doch geborgen verbringen
Stuttgart. Um eine flächen- und bedarfsgerechte Palliativversorgung in Baden-Württemberg sicherzustellen, sollen so rasch wie möglich weitere Versorgungsverträge zwischen den Krankenkassen und den Leistungsanbietern für Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) abgeschlossen werden. Diesem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu einem CDU-Antrag stimmten die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in der Sitzung am Donnerstag, 17. Januar 2013, einstimmig zu, wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mitteilte. „Wir müssen es möglich machen, dass todkranke Menschen gut versorgt zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung sterben können, wenn sie dies wünschen“, erläuterte Mielich.
Die SAPV ergänze das stationäre und ambulante Versorgungsangebot. Dies bedinge, dass stationäre und ambulante Leistungserbringer zusammenarbeiten. Mit dem einheitlichen, landesweiten und kassenübergreifenden Mustervertrag sei die Voraussetzung für ein möglichst reibungsloses Zulassungsverfahren geschaffen worden. „Mit der Klärung der umsatzsteuerrechtlichen Problematik konnte ein wesentlicher Hinderungsgrund für den Abschluss weiterer Verträge ausgeräumt werden. Dem zügigen Ausbau und der Sicherstellung einer flächen- und bedarfsgerechten Versorgung mit Leistungen der SAPV steht nun nichts mehr im Wege“, davon zeigte sich Bärbl Mielich überzeugt.
Die Palliativversorgung und das Hospizwesen hätten sich vor dem Hintergrund eines gewandelten Umgangs mit Sterben und Tod in unserer Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren dynamisch entwickelt. Der Gedanke, dass medizinische Versorgung nicht nur das Heilen von Krankheiten, sondern auch das Begleiten beim Sterben umfasst, setze sich immer stärker durch. „Berücksichtigt man die Zunahme der Singlehaushalte und die Zahl der Pflegebedürftigen bei gleichzeitigem Anstieg des Lebensalters, müssen die vorhandenen Strukturen weiter verbessert und bedarfsgerecht ausgebaut werden“, führte Mielich aus. „Menschen, die unheilbar krank sind, wollen ihre letzte Lebensphase medizinisch gut versorgt und doch geborgen in ihrer vertrauten Umgebung verbringen.“
Aktuell seien in Baden-Württemberg inzwischen deutlich über 20 SAPV-Verträge für rund 5,5 Millionen Einwohner abgeschlossen. Zirka 6.000 bis 10.000 Patienten pro Jahr würden bislang die SAPV in Anspruch nehmen. Neben den Palliativ-Care-Teams gebe es 259 ambulante Hospizgruppen und 23 stationäre Hospize mit 199 Betten. „Zusammen mit den SAPV-Angeboten und der Kostentragung bei vertragsärztlich verordneten Leistungen in Regionen, in denen noch kein SAPV-Vertrag besteht, ist das Versorgungsangebot im Land unter anderem auch durch das ehrenamtliche, bürgerschaftliche Engagement schon heute nahezu flächendeckend“, wie die Ausschussvorsitzende abschließend feststellte.