Diskussion über künftige Assistenzausbildung in der Pflege

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. September 2022, auf Antrag der SPD neben weiteren Themen mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion über die Einführung einer Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft in Baden-Württemberg (Pflegeassistenzgesetz) befasst. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD).

Wie Wahl weiter berichtete, begründete die SPD ihren Gesetzentwurf damit, dass die Ausbildung für Pflegehelferinnen und -helfer im Land nicht mehr zur generalistischen Pflegeausbildung passe, die seit 2020 bundesweit gilt. Der Hintergrund: Mit dem Pflegeberufegesetz der Bundesregierung wurden 2020 die bis dahin getrennten Ausbildungen in der Alten- und Krankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Im Land jedoch laufen die jeweils einjährigen Ausbildungen in der Alten- und Krankenpflegehilfe weiter parallel nebeneinander, da die Gesetzgebungskompetenz auf der Ebene der Hilfe- und Assistenzausbildungen bei den Ländern liegt. 

Die SPD habe in der Ausschusssitzung erklärt, dies nun möglichst schnell ändern zu wollen, so der Ausschussvorsitzende Wahl. Demnach sollten die beiden bisherigen einjährigen Helferausbildungen in Anlehnung an das Pflegeberufegesetz bereits ab 2023 in eine zweijährige generalistische und höherwertigere Assistenzausbildung überführt werden. Das solle die Zusammenarbeit der künftigen Assistenzkräfte mit den Fachkräften verbessern, Anreize für Frauen und Männer setzen, die eine Fachkraftausbildung anschließen wollen, aber auch ohne Übergang in die Fachkraftausbildung eigenständige Kompetenzen in der Pflege für Personen mit Hauptschulabschluss begründen. Zudem sei es angesichts des akuten Pflegekräftemangels fahrlässig, die Neuregelung weiter aufzuschieben.

Kritik am Gesetzentwurf der SPD kam nach Angaben von Wahl von Grünen, CDU, FDP/DVP und AfD. Auf Ablehnung sei insbesondere die geplante Ausbildungsdauer von zwei Jahren gestoßen, so der Ausschussvorsitzende. Dies gehe sowohl an den Bedarfen der potenziellen Auszubildenden als auch der Pflegeeinrichtungen vorbei, habe es geheißen. Angesichts des Personalmangels in der Pflege bräuchten die Einrichtungen schnell Unterstützung. Zudem sei eine generalistische Assistenzausbildung auch in zwölf Monaten möglich. Eine Finanzierung der Ausbildungslasten teils aus Landesmitteln, wie von der SPD vorgesehen, sei ebenfalls auf Kritik gestoßen. 

Wie der Ausschussvorsitzende Wahl weiter berichtete, habe Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) darauf verwiesen, dass eine Neuregelung der Assistenzausbildung bereits von der Landesregierung vorbereitet werde. Sozial- und Kultusministerium arbeiteten gemeinsam mit Leistungserbringern, Schulen, Berufsverbänden und kommunalen Landesverbänden an einer neuen einheitlichen Ausbildung, die voraussichtlich 2024 starten könne. Es gebe viele Übereinstimmungen mit dem Gesetzentwurf der SPD. Die Landesregierung favorisiere jedoch eine einjährige Ausbildungszeit. 

Der Sozialausschuss lehnte laut Wahl schließlich den Gesetzentwurf der SPD mehrheitlich ab.