Drei neue Einnahmequellen für die EU

Stuttgart. Mit zwei Unterrichtungen des Landtags in EU-Angelegenheiten, Finanzen betreffend, hat sich der Ausschuss für Europa und Internationales in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Februar 2022, befasst. Dabei handelte es sich zum einen um einen Vorschlag des Rates zur Änderung der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens und zum anderen zur Änderung eines Beschlusses zum Eigenmittelsystem, wie der Vorsitzende des Gremiums, Willi Stächele (CDU), dargelegt hat. „Es ist wichtig, dass hier Änderungen herbeigeführt werden, damit die EU über Eigenmittel verfügen kann“, so Stächele. 

Bedeutend sind die im Zusammenhang mit der Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens stehenden Vorschläge für die Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems zur Errichtung eines Klima-Sozialfonds sowie allgemein die vorgesehene Umsetzung des „Fit for 55“-Pakets. Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich darauf geeinigt, dass die Rückzahlung der Finanzierungskosten des Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ (NGEU) auch durch die Einführung neuer Eigenmittel finanziert werden soll. „Um diese Eigenmittel einbeziehen zu können, müssen zwei Rechtsakte geändert werden“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Dies betrifft den Eigenmittelbeschluss und die Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), etwa durch Anhebung der Ausgaben-Obergrenzen für den vorgeschlagenen Klima-Sozialfonds.

Als Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung ist Stächeles Angaben zufolge der Vorschlag zur Änderung des Beschlusses über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union. Der vorliegende Vorschlag sieht drei neue Einnahmequellen bzw. EU-Eigenmittel vor: Eigenmittel auf Grundlage des Emissionshandelssystems (EHS), Eigenmittel auf Grundlage des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) sowie Eigenmittel auf Grundlage der OECD-Vereinbarung über die Neuzuweisung von Besteuerungsrechten.

Nach einer Anlaufphase dürften diese neuen Einnahmequellen dem EU-Haushalt in den Jahren 2026-2030 jährlich durchschnittlich bis zu 15 Milliarden einbringen. Die vorgeschlagenen neuen Eigenmittel sollen dazu beitragen, die von der EU zur Finanzierung der Zuschusskomponente von NGEU aufgenommenen Mittel zurückzuzahlen. Aus den neuen Eigenmitteln soll auch der Klima-Sozialfonds finanziert werden. Dieser Fonds ist ein wesentliches Element des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und den Straßenverkehr.