Einstimmiger Beschluss im Präsidium:
Abgeordnetenentschädigung wird nicht erhöht Diätenkommission hat Arbeit aufgenommen Stuttgart. Für die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg wird es weder eine Erhöhung der steuerpflichtigen Grundentschädigung noch der steuerfreien Pauschalen geben. Eine solche „Nullrunde“ hat das Präsidium des Landtags am Dienstagabend, 21. Juni 2005, einstimmig beschlossen. Landtagspräsident Peter Straub hatte den Fraktionen statistische Daten über die allgemeine Verdienst- und Preisentwicklung zur Verfügung gestellt, die seiner Meinung nach eine Erhöhung der Bezüge um 1,8 Prozent nahe gelegt hätten. Diese Erhöhung hätte allerdings erst zum 1. Februar 2006 wirksam werden sollen, was - umgerechnet auf 12 Monate - einer effektiven Steigerung von 0,9 Prozent entsprochen hätte. Wie Straub am Dienstagabend vor der Presse erläuterte, erfolgte seine Bewertung auf der Grundlage der ihm vom Statistischen Landesamt übermittelten Daten. Nach diesen Daten habe sich der Zuwachs der Arbeitseinkommen von Januar 2004 bis Oktober 2004 zwischen 1,7 Prozent und 3,4 Prozent bewegt. Laut Straub hätte die Auswertung der Daten über Kostensteigerungen außerdem folgende Veränderungen ergeben: - Anstieg des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg um 1,5 Prozent, - Anstieg der Preise im Gastronomiebereich um 1,2 Prozent, - Anstieg des Kraftfahrerpreisindexes um 2,2 Prozent. Trotz dieser Kostensteigerungen, so Straub, habe er zu keiner Zeit eine Anpassung der steuerfreien Pauschalen angeregt. Nach dem Nullrunden-Beschluss des Präsidiums betragen die steuerpflichtigen Abgeordnetenbezüge also weiterhin 4.750 Euro pro Monat. Die allgemeine Kostenpauschale beträgt 911 Euro, die Tagegeldpauschale 394 Euro. Die Reisekostenpauschale liegt - je nach Entfernung des Wohnsitzes von Stuttgart - zwischen 309 und 775 Euro. Bayerisches Modell Nach Angaben der Landtagspressestelle wurde im Präsidium außerdem mehrheitlich beschlossen, zur Anpassung der Diäten das „Bayerische Modell“ einzuführen. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wollen die Koalitionsfraktionen CDU und FDP/DVP demnächst vorlegen. Nach diesem Modell wird jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode vom Parlament beschlossen, dass die Diäten während der Wahlperiode jährlich angepasst werden. Wesentliches Merkmal für das diesem Modell zugrunde liegende Indexierungsverfahren ist die Einkommensentwicklung, die vom bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellt und dem Parlament mitgeteilt wird. Die Maßzahl für die Anpassung wird aus fünf gesetzlich festgelegten Faktoren ermittelt. Diätenkommission Erstmals getagt hat am gestrigen Dienstag die vom Landtagspräsidium eingesetzte Diätenkommission. Ihre Aufgabe besteht darin, zu untersuchen, ob das so genannte „Bruttokostenmodell“ Nordrhein-Westfalens auf den Landtag von Baden-Württem¬berg, der sich als Teilzeitparlament versteht, übertragen werden kann. Der Düsseldorfer Landtag bezahlt seinen Abgeordneten einen Bruttobetrag, mit dem sie alle mandatsbedingten Ausgaben und eine eigenständige Altersvorsorge bestreiten müssen. In der Diätenkommission des Stuttgarter Landtags sollen zudem weitere Fragen der Abgeordnetenentschädigung wie insbesondere die Vereinbarkeit von Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst mit der Ausübung des Mandats, die Regelungen zum Übergangsgeld und die Anrechnungsbestimmungen bei mehreren Einkommen untersucht werden. Die Kommission, der der Präsident des Rechnungshofs Martin Frank, der Ministerialdirektor des Finanzministeriums Dr. Rainer Hägele sowie von der Landtagsverwaltung die beiden Ministerialdirigenten Wolfgang Krauter und Dr. Walter Hempfer angehören, soll ihren Bericht bis Oktober 2005 vorlegen.