Enger Informationsaustausch bei Fragen der Subsidiaritätskontrolle vereinbart

Stuttgart/Ulm. Zu ihrer ersten gemeinsamen Sitzung sind am 21. Juni 2010 in Ulm der Europaausschuss des Landtags von Baden-Württemberg unter Vorsitz von Hagen Kluck (FDP/DVP) und der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten des Bayerischen Landtags unter Vorsitz von Prof. Ursula Männle (CSU) zusammengekommen. Schwerpunkt der Sitzung war die Frage, wie die Landesparlamente ihre Aufgabe der Subsidiaritätskontrolle wahrnehmen können und sollen. Wie der stellvertretende Vorsitzende des baden-württembergischen Europaausschusses Hagen Kluck ausführte, erhalten die nationalen Parlamente gemäß dem Vertrag von Lissabon in Fällen von Subsidiaritätsverletzung ein Rüge- und Klagerecht. In Deutschland stehe dieses Recht Bundestag und Bundesrat zu. Die Landtage beabsichtigten, sich über ihre Landesregierungen an diesem Prüfverfahren zu beteiligen, um so ihre verfassungsmäßig verankerten Rechte zu wahren, so Kluck. „Der Prüfung von Subsidiaritätsverletzungen soll in beiden Bundesländern in Zukunft ein noch größerer Stellenwert eingeräumt werden“, betonte Kluck. In diesem Zusammenhang hätten die beiden Ausschüsse vereinbart, dass sich der baden-württembergische Landtag einer bereits bestehenden Kooperation zwischen Bayern und Vorarlberg anschließt, in der die Ergebnisse der Prüfungen ausgetauscht werden. Auf der Tagesordnung standen außerdem ausgewählte EU-Themen mit Länderbezug, etwa Fragen im Zusammenhang mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) sowie der Donaustrategie der Europäischen Kommission, die maßgeblich von den beiden Bundesländern vorangetrieben worden war.
Hagen Kluck zeigte sich nach der Sitzung mit dem Ergebnis der Beratungen sehr zufrieden: „Durch diese Zusammenarbeit werden Synergieeffekte in der Landtagsarbeit in Stuttgart und München optimal genutzt und es wurde ein Netzwerk für einen schnellen und unkomplizierten Austausch geschaffen.“