Entscheidung zu Windkraft im Ostalbkreis muss erneut vertagt werden
Stuttgart. Eine Petition zur Windkraft in Baden-Württemberg (Windpark Rosenberg Süd) stand auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses des Landtags vom Donnerstag, 4. Mai 2017. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, musste der Fall wegen neu hinzugetretener offener Fragen zur Rechtmäßigkeit der Genehmigung nochmals vertagt werden.
Die Petenten wenden sich nach Angaben Böhlens vor allem gegen die Höhe der geplanten Anlagen von 230 Metern. Auch die Gemeinde Rosenberg hatte aus diesem Grund ihr Einvernehmen verweigert. Die Petenten kritisieren ferner den ihrer Ansicht nach geringen Abstand von etwa 800 Metern zu den umliegenden Teilorten. Weiter spielen Naturschutzbelange eine Rolle.
Aufgrund jüngerer Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte könnte die Genehmigung der Anlagen in einem neuen Licht erscheinen. Auch zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung sind noch Fragen offen.
Der Ausschuss beschloss daher, die Petition in einer der nächsten Sitzungen weiterzuberaten. „Dieses Vorgehen ist bei offenen Fragen durchaus üblich und hat keine aufschiebende Wirkung auf bereits begonnene Arbeiten im Gebiet Rosenberg-Süd“, so Böhlen.