Finanz- und Wirtschaftsausschuss berät über Finanzplan 2020 des Landes Baden-Württemberg

Stuttgart. Mit dem Finanzplan des Landes Baden-Württemberg, der den schrittweisen Abbau einer jährlichen Nettokreditaufnahme bis zum Jahr 2020 skizziert, hat sich der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 19. September 2013, befasst. „Mit dem Finanzplan nimmt sich die Landesregierung selbst in die Pflicht, denn die Neuverschuldung soll von 2013 bis einschließlich 2019 grundsätzlich auf einen Betrag von rund 6,4 Milliarden Euro begrenzt werden“, erklärte Karl Klein MdL (CDU), der Vorsitzende des Gremiums, im Anschluss an die Sitzung. Von Seiten der Oppositionsfraktionen sei insbesondere kritisiert worden, dass der Finanzplan auf Steuermehreinnahmen und Steuererhöhungen fuße, aber keine konkreten Einsparmöglichkeiten aufzeige.

Die Darstellung der erwarteten Einnahmen- und Ausgabeentwicklung des Landes macht Klein zufolge deutlich, dass nach der schrittweisen Rückführung der Neuverschuldung von 1.780 Millionen Euro im Jahr 2013 bis zur letztmaligen geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 180 Millionen Euro im Jahr 2019 die voraussichtlichen Einnahmen des Landes die erwarteten Ausgaben nicht decken können. Im Jahr 2020 sei nach der jetzigen Planung ein Haushaltsdefizit von rd. 1,8 Milliarden Euro auszugleichen. Nach Angaben Kleins steigen die Ausgaben des Landes bis zum Jahr 2020 von 40.760 Millionen Euro um 8.710 Millionen Euro auf insgesamt 49.470 Millionen Euro. Ohne die Aufnahme von neuen Krediten erhöhten sich im gleichen Zeitraum die Einnahmen um 8.565 Millionen Euro auf 47.671 Millionen Euro.

„Der jetzt von der Landesregierung vorgelegte Abbaupfad zeigt, dass eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung nur mit einer weiteren Verringerung der Ausgaben und der Erhöhung der Einnahmen erreicht werden kann“, betonte der Ausschussvorsitzende. Bei dem vorgelegten Plan müsse jedoch beachtet werden, dass es sich um eine Momentaufnahme der Finanzsituation des Landes handle. Als Basis seien die Daten des Haushaltsplans 2013/14 sowie die Mittelfristige Finanzplanung des Landes 2012 bis 2016 herangezogen und an die aktuelle Entwicklung bei den Einnahmen und Ausgaben angepasst worden. So seien die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2013 bei der Aufstellung des Finanzplans ebenso berücksichtigt und fortgeschrieben worden wie die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Personalbereich aufgrund der Einigung im Tarifbereich.

Um das Defizit in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro weiter zu verringern, kalkuliere die Landesregierung ab dem Jahr 2015 mit einem Mehr an jährlichen Steuereinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro. Damit diese Steuermehreinnahmen dem Landeshaushalt zufließen könnten, sei jedoch erst eine Änderung des Steuerrechts auf Bundesebene erforderlich, so Klein.

Der Finanzplan basiert auf einer Regelung in der Landeshaushaltsordnung, wonach die Landesregierung dem Landtag einen jährlich fortzuschreibenden Finanzplan vorzulegen hat, erstmals zum 1. Juli 2013. Der Finanzplan dient der Information des Parlaments, der Öffentlichkeit und der Verwaltung selbst über den finanzpolitischen Kurs der Regierung.