Finanzausausschuss bewilligt Mehrausgaben für Antigen-Schnelltests und Gesundheitsämter
Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat in einer Sondersitzung am Donnerstag, 12. November 2020, Mehrausgaben in Millionenhöhe für den Kauf von Antigen-Schnelltests und zusätzlichen Personals für Gesundheitsämter bewilligt. „Der Ausschuss war sich einig, dass diese Ausgaben zwingend notwendig sind, um die Ausbreitung des Coronavirus bewältigen zu können“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger.
Dem Vorsitzenden zufolge plant die Landesregierung den Kauf von fünf Millionen antigenen Schnelltests. Die Kosten dafür beliefen sich inklusive Ausschreibung und Logistik voraussichtlich auf rund 44,4 Millionen Euro. Das Sozialministerium gehe davon aus, dass 25,4 Millionen Euro im Jahr 2020 und weitere 19 Millionen Euro im Jahr 2021 benötigt werden. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gebe es keine Alternative zu einem umfassenden und zielgerichteten Testen. Für die Akutdiagnostik stellten diese Tests eine wichtige Ergänzung zu den PCR-Tests dar. Die Antigen-Schnelltests sollen zunächst kostenlos an Einrichtungen abgegeben werden. Eine spätere Abrechnung über die jeweiligen Leistungsträger sei anzustreben.
Außerdem wolle das Land die stark belasteten Gesundheitsämter weiter unterstützen und Mittel für die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen. Insbesondere aufgrund der steigenden Infektionszahlen sollen die Gesundheitsämter weitere Mitarbeiter zur Kontaktnachverfolgung erhalten. Dafür würden Mittel in Höhe von 7,99 Millionen Euro veranschlagt. Laut Sozialministerium könne noch nicht abschließend gesagt werden, in welcher Höhe die Mittel 2020 und 2021 benötigt würden. Die Gelder sollen für Aushilfskräfte bis Entgeltgruppe 9 eingesetzt werden. Hierfür seien 210.300 Euro pro Gesundheitsamt vorgesehen. Bei 38 Gesundheitsämtern im Land ergebe sich ein Mittelbedarf von 7,99 Millionen Euro, so Rainer Stickelberger.
Zudem sollen die bereits bewilligten Ausgabemittel für ärztliche Aushilfen verlängert und der benötigte Betrag erhöht werden. Damit soll den Gesundheitsämtern die Möglichkeit gegeben werden, weiteres Personal einzustellen, um auch im Falle von Krankheitsausfällen und der weiteren Corona-Entwicklung während des Winters gerüstet zu sein. „Angesichts der stark gestiegenen und weiter steigenden Zahlen sind die Gesundheitsämter weit mehr gefordert als im Frühjahr“, sagte Rainer Stickelberger. Daher habe der Finanzausschuss auf Antrag des Sozialministeriums die Verlängerung des Zeitraums der Inanspruchnahme der bereits im April 2020 bewilligten Ausgabemittel in Höhe von 10,2 Millionen Euro bis 30.4.2021 bewilligt. Außerdem habe das Gremium der Erhöhung des Betrags um 50 Prozent auf insgesamt 15,3 Millionen Euro zugestimmt. Laut Ministerium sei dieser Betrag notwendig, um die Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, in den nächsten Monaten handlungsfähig zu bleiben.
Nach Angaben Stickelbergers muss die Landesregierung gemäß dem Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen die Zustimmung des Finanzausschusses einholen, wenn ein Betrag von 7,5 Millionen Euro oder höher aus der Rücklage für Haushaltsrisiken entnommen werden soll.