Finanzausschuss befasst sich mit Informationstechnologien in der Landesverwaltung

Stuttgart. Über moderne Informationstechnologien in der Landesverwaltung Baden-Württemberg hat der Ausschuss für Finanzen am Donnerstag, 17. November 2016, beraten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mitteilte, wurden auf Anregung des Rechnungshofs zwei Beschlüsse zu den Themen „Outsourcing der Bürokommunikation“ und „Informationssicherheit in der Landesverwaltung“ gefasst.

Nach Angaben Stickelbergers haben das Justiz-, das Wissenschafts- und das ehemalige Integrationsministerium mit einem externen Dienstleister Verträge geschlossen. Dieser Dienstleister sei für die Beschaffung und den Betrieb der Bürokommunikation für 12.500 Arbeitsplätze im Zuständigkeitsbereich der Ressorts verantwortlich. Diese Outsourcing-Verträge endeten im März 2017. Nach dem Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) sind die Ministerien nun verpflichtet, ihre IT-Dienstleistungen von BITBW, dem zentralen IT-Dienstleister des Landes, zu beziehen. Da die Zeit bis zum Auslaufen der Verträge sehr knapp sei und weil weder Ministerien noch BITBW eigenes Personal für den bislang ausgelagerten IT-Betrieb der Arbeitsplätze hätten, stelle dies die Landesverwaltung vor erhebliche Herausforderungen.

Auf Anregung des Rechnungshofs habe der Finanzausschuss daher unter anderem beschlossen, dass die IT-Services im Justiz- und im Wissenschaftsministerium sichergestellt werden müssten, damit sie in Anbetracht der kurzen Restlaufzeit der Verträge nahtlos von der BITBW übernommen werden könnten. Außerdem sollten die IT-Arbeiten nach der Übernahme der Bürokommunikation durch BITBW weiter standardisiert werden. Zudem solle das IT-Budget der Ressorts bedarfsgerecht und für den Landeshaushalt finanzneutral angepasst werden, sagte der Vorsitzende.

Beim Thema Informationssicherheit hat der Rechnungshof laut Stickelberger in einer Prüfung am Beispiel der allgemeinen Innenverwaltung verschiedene Schwachstellen aufgezeigt. Bereits 2013 habe der IT-Planungsrat eine Leitlinie für Informationssicherheit für Bund und Länder beschlossen. Damit sei auch Baden-Württemberg verpflichtet, bis spätestens 2018 grundlegende Strukturen und Maßnahmen einzurichten und definierte Meilensteine zu erreichen. Angesichts aktueller Sicherheitsvorfälle, insbesondere beim Bundestag im vergangenen Jahr, sollte die Landesverwaltung ihre Organisation und Maßnahmen zur Informationssicherheit nach Ansicht des Rechnungshofs mit Nachdruck aufbauen und angehen. Die bislang erreichten Zwischenergebnisse reichten nicht aus.

Da IT-Bedrohungen immer weiter zunehmen und ein Ausfall der verwaltungsinternen IT zwischenzeitlich sehr schnell zu einer weitgehenden Handlungsunfähigkeit des Staates führen könne, habe der Rechnungshof eine entsprechende Beschlussempfehlung formuliert, der das Gremium zugestimmt habe. Demnach solle ein Informationssicherheitsmanagement auf Grundlage der Informationssicherheitslinie fristgerecht ein- und fortgeführt werden. Außerdem solle für die Durchführung von Audits und Zertifizierungen der Informationssicherheit die Wirtschaftlichkeit beachtet werden, fasste Stickelberger die Ergebnisse der Beratung zusammen.