Finanzausschuss berät über Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Landesverwaltung
Stuttgart. Über einen Bericht der Landesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung in Baden-Württemberg hat der Ausschuss für Finanzen am Donnerstag, 16. Februar 2017, beraten. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen betrug im Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt 5,02 Prozent und lag damit etwas niedriger als im Vorjahr mit 5,17 Prozent, teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mit. Damit hat das Land als Arbeitgeber die Pflichtbeschäftigungsquote von fünf Prozent knapp überschritten und muss keine Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht leisten.
Nach Angaben Stickelbergers hatte der Landtag im November 2008 beschlossen, dass die Landesregierung dem Parlament jährlich über die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen berichten muss. Darüber hinaus müsse die Regierung auch Angaben über Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten vorlegen, so der Vorsitzende.
Stickelberger zufolge gab es im Jahr 2015 insgesamt 233.814 Arbeitsplätze im Bereich der Landesverwaltung. Davon seien 11.692 Pflichtplätze für schwerbehinderte Menschen gewesen. Insgesamt seien jedoch 11.728 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt gewesen, wodurch sich eine Quote von 5,02 Prozent ergebe. Unbesetzte Pflichtstellen habe es im Zuständigkeitsbereich des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums sowie beim Rechnungshof gegeben, bei denen die Quote von fünf Prozent nicht erreicht worden sei. In allen anderen Ressorts und beim Landtag habe die Quote im Jahr 2015 bei über fünf Prozent gelegen. Auf die Frage, warum die Quote bei Betrachtung der gesamten Landesverwaltung rückläufig sei, habe ein Vertreter des Sozialministeriums zwei wesentliche Gründe genannt: Zum einen seien auch unter den schwerbehinderten Menschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Ruhestand gegangen seien. Zum anderen seien in den letzten Jahren bestimmte Bereiche wie Hausmeister- oder Pfortendienste, in denen häufig schwerbehinderte Menschen beschäftigt wurden, ausgelagert worden, fasste Stickelberger die Ausführungen zusammen.
Bezüglich der Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten teilte die Regierung mit, dass sich das Gesamtvolumen von 2013 bis 2015 erhöht habe. Im Jahr 2013 wurden Aufträge mit einem Volumen von 141.282,53 Euro vergeben, im Jahr 2014 mit einem Volumen von 200.878,15 Euro und im Jahr 2015 mit einem Volumen von 204.140,45 Euro. An erster Stelle befinde sich mit 64.737,09 Euro das Innenministerium, gefolgt vom Wissenschaftsministerium mit 40.039,28 Euro und dem Sozialministerium mit 29.468,47 Euro, legte der Vorsitzende dar.