Flurneuordnung wichtiges Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume


 

Stuttgart. Die Flurneuordnung, also die Neueinteilung bzw. Neustrukturierung von land- oder forstwirtschaftlichem Grundbesitz, ist ein wichtiges Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume. Diese Auffassung hat der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 24. Oktober 2012, anlässlich der Beratung eines CDU-Antrags einhellig vertreten. Unterschiedlich bewertet wurde hingegen die von der Landesregierung angestrebte stärkere ökologische Ausrichtung der Flurneuordnungsverfahren. 

Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte, habe die Arbeitsgruppe „Ökologisierung in der Flurneuordnung“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Empfehlungen erarbeitet. Derzeit werde geprüft, wie diese Empfehlungen umgesetzt werden könnten. Die Landesregierung habe im Ausschuss erklärt, dass Mittel für die Flurneuordnung im Staatshaushaltsplan 2013/2014 etwa im gleichen Umfang wie bisher bereitgestellt würden, so Traub. 

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden ermöglicht die Flurneuordnung durch einen Flächentausch, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Darüber hinaus ziele sie als ganzheitliches Instrument unter anderem darauf ab, die Kulturlandschaft und die Natur zu erhalten, Dörfer flächenschonend zu entwickeln sowie Erholung und Tourismus zu fördern.