Förderprogramm für Familienbaudarlehen eine Mogelpackung?
Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich auf Antrag der SPD mit der Finanzierung des Förderprogramms „1000 Häuser für Familien“ befasst. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 24. November 2004, mitteilte, hat die baden-württembergische L-Bank mit der Landesregierung in Ergänzung zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2004 ein Programm für Familien mit mindestens zwei Kindern aufgelegt. Gefördert wird nach diesem Programm mit einem Familienbaudarlehen von in der Regel 175.000 Euro. Das Darlehen wird in zwei Teilbeträge aufgeteilt. Der erste Darlehensteil von 90.000 Euro wird aus Mitteln der L-Bank zehn Jahre lang um 1,5 Prozent im Zins verbilligt. Der zweite Darlehensteil von in der Regel 85.000 Euro wird von der L-Bank nicht verbilligt. Hier setzt der Bauherr seine Eigenheimzulage zur Reduzierung des Zinssatzes ein. Genau dies ist nach Auffassung der SPD eine Mogelpackung, zumal auf dem privaten Kreditmarkt günstigere Baukredite unter Beibehaltung der Eigenheimzulage zu erhalten sind. Anders jedoch sieht es die Landesregierung. Eine Kombination der Förderung durch die L-Bank mit der Eigenheimzulage bringt für den Bauherrn Vorteile. Der Bund zahlt die erste Rate der Eigenheimzulage etwa ein bis zwei Monate nach Einzug, die folgenden Raten am 15. März eines jeden Jahres aus. Bei der Einbindung der Eigenheimzulage in das Familienbaudarlehen tritt die Entlastungswirkung für den Bauherrn dagegen schon in der Bauphase ein. Der zeitliche Vorteil der Entlastungswirkung liegt bei etwa eineinhalb Jahren. Der Bauherr hat eine monatlich gleich bleibende Rate zu bezahlen, in die der Zinsvorteil aus der abgetretenen Eigenheimzulage einfließt. Das erleichtert dem von den Programmen des Landes und der L-Bank angesprochenen Personenkreis wesentlich die finanzielle Disposition. Die Bauherren müssen nicht ein Jahr lang auf die Eigenheimzulage warten. Ein weiterer Vorteil besteht in der Verteilung der Eigenheimzulage auf 15 Jahre gegenüber den üblichen zehn Jahren. Das vermeidet die für diesen Personenkreis kaum verkraftbaren Belastungserhöhungen in großen „Sprüngen“ und gibt Zinssicherheit. Nach 15 Jahren ist oft das Bauspardarlehen zurückbezahlt. Ein jetzt eintretender Anstieg der Belastung aus den anderen Finanzierungsbausteinen kann daher eher verkraftet werden. Nicht zuletzt ist sichergestellt, dass die Eigenheimzulage auch tatsächlich in das geförderte Bauvorhaben fließt.