Fraktionsübergreifender Antrag zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion

Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. November 2015, eine Mitteilung der Europäischen Kommission zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erörtert. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Thomas Funk, mit. „Der Ausschuss spricht sich einstimmig gegen ein gemeinsames Europäisches Einlagensicherungssystem aus, solange die in der EU-Einlagensicherungsrichtlinie vorgesehenen nationalen Einlagensicherungsfonds nicht in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt sind“, berichtete Funk.

Im gemeinsamen Antrag wird Funk zufolge festgestellt, dass eine einheitliche Bankenaufsicht innerhalb der Europäischen Union, ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus für strauchelnde systemrelevante Banken wie auch einheitliche Anforderungen an die Einlagensicherungssysteme wichtige Säulen einer stabilen Bankenunion sind, um die notwendige Stabilität der Bankensysteme in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Da das Prinzip der Einheit von Risiko und Haftung auch auf das Einlagensicherungssystem angewendet werden müsse, sollten Fehlanreize durch eine Vergemeinschaftung der Haftung vermieden werden.

„In Deutschland werden die Anforderungen der EU-Einlagensicherungsrichtlinie bereits umgesetzt. Die Vorgaben dieser Richtlinie sollten zunächst von allen EU-Staaten umgesetzt werden. Nationale Besonderheiten, wie im Falle Deutschlands die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, sollten auch künftig fortbestehen“, hob Funk hervor. Ein von der Europäischen Kommission auf den 24. November 2015 angekündigter Gesetzesvorschlag über die ersten Schritte hin zu einem gemeinsamen Europäischen Einlagensicherungssystem sei angesichts der noch nicht erfolgten flächendeckenden Schaffung der nationalen Einlagensicherungssysteme nicht zielführend.