Garantie des Landes für Heidelberger Krebsforschungszentrum wird erhöht

Stuttgart. Am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg (DKFZ) wird die Landesgarantie für medizinische Studien mit Versuchspersonen, sogenannte Probandenstudien, um 4,5 Millionen erhöht und gleichzeitig die Garantiefrist um weitere 10 Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Diesem Antrag des Finanzministeriums hat der Wirtschaftsausschuss nach Angaben seiner Vorsitzenden, der CDU-Abgeordneten Veronika Netzhammer, am Mittwoch, 10. November 2010, einstimmig zugestimmt. Die Ausschussvorsitzende wies darauf hin, dass es sich beim DKFZ um eine Stiftung des öffentlichen Rechts handle. Zweck der Stiftung sei es, Krebsforschung zu betreiben. Seit dem 1. Januar 1976 werde das DKFZ als Großforschungseinrichtung finanziert. Die durch Einnahmen nicht gedeckten Aufwendungen würden im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom Land Baden-Württemberg getragen. Laut Netzhammer werden am DKFZ in Heidelberg zur Weiterentwicklung medizinischer Verfahren, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln oder Erprobung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren stehen, in mehreren Bereichen wissenschaftlich initiierte Studien durchgeführt. In Bezug auf die Deckungsvorsorge seien besonders die Studienaktivitäten des Forschungsschwerpunktes „Bildgebung und Radioonkologie“ zu nennen, im Einzelnen planten die Abteilungen Radiologie und die Klinischen Kooperationseinheiten Strahlentherapie und Nuklearmedizin mehrere nach der Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung genehmigungspflichtige Studien. Konkret würden neue Studien mit dem Schwerpunkt der Erprobung einer medizinphysikalischen Fragestellung sowie mit dem Schwerpunkt der radiobiologischen/ medikamentösen Untersuchung mit jeweils bis zu 50 Patienten erwartet. Die derzeit bestehende Deckungsvorsorge in Höhe von 15 Millionen Euro sei jedoch bereits bis auf 3 Millionen Euro ausgeschöpft, führte Netzhammer weiter aus. Das DKFZ habe deshalb beantragt, die Deckungsvorsorge auf 60 Millionen Euro zu erhöhen. Als Folge davon seien die Garantieerklärungen des Bundes (Anteil 90 Prozent) und des Landes (Anteil 10 Prozent) zu erweitern. Die Garantie des Landes für Probandenstudien sei somit um 4,5 Millionen Euro zu erhöhen.
Entsprechend den Vorschriften könne die von der Genehmigungsbehörde festgesetzte Deckungsvorsorge durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder durch die Garantieerklärung eines Dritten erbracht werden, erläuterte Netzhammer. Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung müsse das DKFZ jedoch Prämien in erheblicher Höhe leisten, was mit einem entsprechend höheren Zuwendungsbedarf verbunden wäre. „Um die dafür erforderlichen Haushaltsmittel einzusparen, ist es also zweckmäßig, dass das Land wie bisher eine Garantie in Höhe seines Finanzierungsanteils übernimmt“, so Netzhammer. Der Bund sei der gleichen Auffassung und habe zwischenzeitlich die entsprechende Garantieerklärung erteilt.